Am 31.12.2013 endet die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für 2008.
Hat ein Dienstgeber im Jahr 2008 von den Gehaltsbezügen des Dienstnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2013 einen Rückzahlungsantrag stellen.
Arbeitgeber können seit 2009 allen Arbeitnehmern einen Zuschuss zur Kinderbetreuung gewähren, der bis zu EUR 500,00 jährlich pro begünstigtes Kind steuerfrei ist.
Diese Förderung wurde rückwirkend mit 01.01.2013 ausgeweitet und der Höchstbetrag von EUR 500,00 auf EUR 1.000,00 angehoben.
Bis zum 30.09.2013 sollte noch folgendes beachtet werden:
1. Anspruchszinsen
Ab 01.10.2013 beginnen wieder die Anspruchszinsen zu laufen. Der Zinssatz beträgt 1,88 %. Zinsen bis zum Betrag von EUR 50,00 werden nicht vorgeschrieben. Wenn Sie die Nachzahlung für Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer schon wissen, ist die Einzahlung bis zum 30.09.2013 zu empfehlen. Andernfalls empfiehlt sich eine Schätzung der zu erwartenden Nachzahlung.
2. Herabsetzungsanträge für Einkommensteuer/Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2013 können nur bis spätestens 30.09.2013 gestellt werden. Schauen Sie sich daher Ihr vorläufiges Ergebnis an, um noch eventuell einen Herabsetzungsantrag einzubringen.
3. Vorsteuerückerstattungsanträge in der EU können nur mehr bis 30.09.2013 elektronisch über Finanzonline beantragt werden.
Besprechen Sie sich daher mit Ihrem Steuerberater !
Beispiele:
Fazit:
Durch die Übernahme fremder abgabenrechtlicher Verpflichtungen wird freiwillig auch ein nicht zu unterschätzendes strafrechtliches Risiko eingegangen.
Anwendbarkeit der Neuregelung:
Nachweispflicht:
Es empfiehlt sich daher, sich unbedingt mit dem Steuerberater zu besprechen !
Diese extrem komplizierte Neuregelung steht leider im totalen Gegensatz zu der viel zitierten Verwaltungsvereinfachung.
Das Finanzministerium hat über steuerliche Erleichterungen wie folgt informiert:
Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsangaben:
Es sind keine Gebühren bei folgenden Tatbeständen zu entrichten, sofern sie auf eine Katastrophe zurückzuführen sind:
Erstreckung der Frist für die Einreichung folgender Abgabenerklärungen:
Verlängerung der Frist zur Abgabe der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuererklärung, sowie für die Feststellung der Einkünfte bei Personengesellschaften werden von Ende Juni 2013 auf 31.08.2013.
Erleichterung bei Steuernachzahlungen:
Das BMF hat am 04.06.2013 über mögliche steuerliche Maßnahmen und Vergünstigungen für Betroffene als auch für jene, die durch ihre Spende einen wertvollen Beitrag leisten, informiert:
Die Highlights daraus sind:
Als außergewöhnliche Belastungen im Privatbereich kommen in Betracht:
Die steuerliche Berücksichtigung kann durch einen eigenen Freibetragsbescheid vorgezogen werden !