Der höchste Sachbezugswert für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs wird von bisher EUR 600,00 auf EUR 720,00 erhöht.
Beträgt die monatliche Fahrtstrecke nicht mehr als 500 km, ist ein Sachbezugswert von maximal EUR 360,00 (bisher EUR 300,00) anzusetzen.
Die Luxustangente für PKW bleibt mit EUR 40.000,00 Anschaffungskosten unverändert gleich hoch.
Die neue Sachbezugswerteverordnung ist anzuwenden, wenn
Beispiele:
Fazit:
Durch die Übernahme fremder abgabenrechtlicher Verpflichtungen wird freiwillig auch ein nicht zu unterschätzendes strafrechtliches Risiko eingegangen.
Die Eintragung ist aber zu versagen, wenn das Unternehmen Beitragsrückstände aufweist.
Die HFU-Liste kann hier abgerufen werden:
https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/agh/?p_tabid=5
Es müssen folgende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme vorliegen:
Besprechen Sie daher die für Sie steueroptimale Lösung mit Ihrem Steuerberater !
Wenn das Eigenkapital innerhalb von sieben Jahren ab der Inanspruchnahme der Begünstigung durch Entnahmen absinkt, kommt es zur Nachversteuerung.
Deshalb sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und berechnen Sie Ihre bisherigen Entnahmen im Wirtschaftsjahr. Bei Überent-nahmen ist zu überlegen, ob betriebsnotwendige Einlagen noch rechtzeitig getätigt werden sollen.
Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer (Ausnahme Kapitalgesellschaften) können einen Gewinnfreibetrag iHv 13 % von ihren Einkünften in Abzug bringen.
Begünstigte Investitionen sind:
Nicht zu den begünstigten Investitionen zählen u.a.:
Ausnahmen gibt es für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen und bestimmte Vorauszahlungen.
Glätten Sie daher Ihre Ergebnisse und sparen Sie Steuern ! Besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater.
Mit Entscheidung vom 04.09.2012 (RV/2491-W/11) hat der UFS festgestellt, dass Verpflegungsmehraufwendungen nur zu berücksichtigen sind, wenn eine Nächtigung erforderlich ist. Ergibt sich durch die zeitliche Lage der Reise kein Bedarf der Verpflegung (zB bei halbtägigen Reisen mit Essenseinnahme typischerweise vor oder nach der Reise) können keine Taggelder angesetzt werden. Allfällige aus anfänglicher Unkenntnis über die lokale Gastronomie resultierenden Verpflegungsmehraufwendungen können durch die zeitliche Lagerung von Mahlzeiten bzw. Mitnahme von Lebensmitteln abgefangen werden.
Nach Ansicht des BMF wird die Entscheidung des UFS nicht geteilt und können daher weiterhin Taggelder entsprechend den Lohnsteuerrichtlinien angegesetzt werden.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten !