Steuer Blog

Wissenswertes um das Thema Steuern

Erhöhung der PKW-Sachbezugswerte ab 01.03.2014

Der höchste Sachbezugswert für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs wird von bisher EUR 600,00 auf EUR 720,00 erhöht.

Beträgt die monatliche Fahrtstrecke nicht mehr als 500 km, ist ein Sachbezugswert von maximal EUR 360,00 (bisher EUR 300,00) anzusetzen.

Die Luxustangente für PKW bleibt mit EUR 40.000,00 Anschaffungskosten unverändert gleich hoch.

Die neue Sachbezugswerteverordnung ist anzuwenden, wenn

  • die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmals ab der Veranlagung 2014 für die Zeiträume, die nach dem 28.02.2014 enden
  • die Einkommensteuer durch Abzug (Lohnsteuer) erhoben wird, erstmals für Lohnzahlung-szeiträume, die nach dem 28.02.2014 enden

Steuertipps zum Jahresende für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Grundsätzlich gelten beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Einnahmen bzw. Ausgaben als steuerwirksam bezogen, in dem Jahr in dem diese zu- bzw. abgeflossen sind. Ein Betrag gilt mit der Verschaffung der Verfügungsmacht als zugeflossen.

Es bestehen Ausnahmen für wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben, Ausgaben für Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen und Investitionen.

Das Vorziehen von Betriebseinnahmen oder -ausgaben kann insoweit vorteilhaft sein, wenn sich die Gewinne pro Jahr unterschiedlich entwickeln. Daher kann eine Vorschaurechnung durch den Steuerberater hilfreich sein, um die Steuerprogression zu glätten. Es lassen sich dadurch  uU eine Menge Steuern sparen !

Wer kann Täter eines Finanzvergehens sein ?

Die Finanzvergehen im Finanzstrafrecht sind Allgemeindelikte. Wer die darin jeweils formulierte Tathandlung setzt, ist Täter dieser Delikte. Unmittelbarer Täter einer Abgabenhinterziehung kann somit auch jemand ein, der selbst nicht Abgabepflichtiger ist und keinen „Vorteil“ aus dem Finanzvergehen ziehen würde.

Beispiele:

Die Buchhaltungskraft eines Unternehmens, die bewusst falsche Jahresumsatzsteuererklärungen abgibt, verletzt eine Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht. Wenn eine Abgabenverkürzung bewirkt wird, ist die Buchhaltungskraft als unmittelbare Täterin strafbar.

Auch ein faktischer Geschäftsführer kann Täter sein. Es ist für die strafrechtliche Verantwortung belanglos, ob eine formelle Vertretungsbefugnis besteht.

Eine Haftung trifft auch denjenigen, der sich uneigennützig als stolzer Vereinsobmann die schriftliche „Generalvollmacht“ geben lässt, seinen Verein in allen Belangen zu vertreten. Die erteilte Vollmacht umfasst auch die Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht in Bezug auf abgabenrechtliche Belange.

Fazit:

Durch die Übernahme fremder abgabenrechtlicher Verpflichtungen wird freiwillig auch ein nicht zu unterschätzendes strafrechtliches Risiko eingegangen.

Bauwirtschaft: Auftraggeberhaftung – Aufnahme in die HFU-Liste

Die Haftung von Auftrag gebenden Unternehmen in der Baubranche gem. § 67 a ASVG für Beitragsrückstände des beauftragten Unternehmens tritt nicht ein, wenn das Subunternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen geführt wird.

Mit der Entscheidung des VwGH vom 14.11.2012 (GZ 2010/08/0212) wurde klargestellt, dass auch Unternehmen ohne Beschäftigte – bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen – aufzunehmen sind, weil § 67 b ASVG weder für die Aufnahme in die HFU-Liste noch für den Verbleib in der Liste die laufende Beschäftigung von Dienstnehmern verlangt.

Die Eintragung ist aber  zu versagen, wenn das Unternehmen Beitragsrückstände aufweist.

Die HFU-Liste kann hier abgerufen werden:
https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/esvportal/agh/?p_tabid=5

Neue Gastgewerbepauschalierung ab 2013

Nun gibt es doch eine neue Gastgewerbepauschalierung. Bis zuletzt wurde darüber spekuliert, ob es überhaupt eine neue Pauschalierung geben soll. Neu ist, dass es keine Vorsteuer-Pauschalierung sondern nur mehr eine ertragsteuerliche Pauschalierung gibt.

Es müssen folgende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme vorliegen:

  • Es besteht keine Buchführungspflicht und es werden auch keine Bücher freiwillig geführt
  • Umsätze betragen nicht mehr als EUR 255.000,00.
  • Aus der Steuererklärung geht hervor, dass von der Pauschalierung Gebrauch gemacht wird.

Die Betriebsausgaben können unter Zugrundelegung eines Grundpauschales, eines Mobilitätspauschales und eines Energie- und Raumpauschales ermittelt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Pauschalien sind die Umsätze.

Die Bindungsfrist beträgt zwei Jahre. Wenn man wieder auf die „normale“ Gewinnermittlung  übergeht, ist eine erneute pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben erst wieder nach drei Jahren möglich.

Besprechen Sie daher die für Sie steueroptimale Lösung mit Ihrem Steuerberater !

    Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne – Achtung wegen Nachversteuerung !

    Bilanzierende Unternehmen konnten bis 2009 Gewinne, die sie nicht entnommen haben, mit dem halben Durchschnittsteuersatz besteuern. Wurde diese Förderung in Anspruch genommen, müssen die begünstigt besteuerten Gewinne sieben Jahre lang im Unternehmen bleiben.

    Wenn das Eigenkapital innerhalb von sieben Jahren ab der Inanspruchnahme der Begünstigung durch Entnahmen absinkt, kommt es zur Nachversteuerung.

    Deshalb sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und berechnen Sie Ihre bisherigen Entnahmen im Wirtschaftsjahr. Bei Überent-nahmen ist zu überlegen, ob betriebsnotwendige Einlagen noch rechtzeitig getätigt werden sollen.

    Steuertipps zum Jahresende – optimale Ausnützung des Gewinnfreibetrages

    Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer (Ausnahme Kapitalgesellschaften) können einen Gewinnfreibetrag iHv 13 % von ihren Einkünften in Abzug bringen.

    Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Freibetrag zusammen. Der Grundfreibetrag mindert den Gewinn um max. 13 % von EUR 30.000,00. Bei einem Gewinn über 30.000,00 steht ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag iHv 13 % zu. Es müssen daher begünstigte Investitionen getätigt werden, um diesen Steuervorteil lukrieren zu können.

    Begünstigte Investitionen sind:

    • körperliche, abnutzbare Anlagegüter
    • mit einer betriebsgewöhnlichen ND von vier Jahren
    • und bestimmte Wertpapiere, die dem Betriebsvermögen vier Jahre lang angehören müssen.

    Nicht zu den begünstigten Investitionen zählen u.a.:

    • PKW, Kombi etc
    • Luftfahrzeuge
    • GWG, die sofort abgesetzt werden
    • gebrauchte Wirtschaftsgüter

    Planen Sie daher das Betriebsergebnis, um den Gewinnfreibetrag optimal ausnützen zu können. Am 31.12. eines jeden Jahres oder dann, wenn der Gewinn schon feststeht, ist es für eine Steueroptimierung zu spät !

    Steuertipps zum Jahresende für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Überschussrechner

    Grundsätzlich gelten beim Einnahmen-Ausgaben- und Überschussrechner die Einnahmen bzw. Ausgaben auf das Jahr steuerwirksam bezogen, im dem diese ab- und zugeflossen sind. Zugeflossen gilt ein Betrag mit Verschaffung der Verfügungsmacht.

    Es ist daher zu empfehlen, den bisherigen Gewinn des laufenden Jahres zu schätzen und bewusst durch Vorziehen von Einnahmen/Ausgaben zu steuern. Denn stark schwankende Gewinne in den verschiedenen Jahren können zu massiven Progressionsnachteilen und oft leicht vermeidbaren Steuerbelastungen führen.

    Ausnahmen gibt es für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen und bestimmte Vorauszahlungen.

    Glätten Sie daher Ihre Ergebnisse und sparen Sie Steuern ! Besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater.

    UFS: Verpflegungsaufwand bei Reisen ohne Nächtigung

    Mit Entscheidung vom 04.09.2012 (RV/2491-W/11) hat der UFS festgestellt, dass Verpflegungsmehraufwendungen nur zu berücksichtigen sind, wenn eine Nächtigung erforderlich ist. Ergibt sich durch die zeitliche Lage der Reise kein Bedarf der Verpflegung (zB bei halbtägigen Reisen mit Essenseinnahme typischerweise vor oder nach der Reise) können keine Taggelder angesetzt werden. Allfällige aus anfänglicher Unkenntnis über die lokale Gastronomie resultierenden Verpflegungsmehraufwendungen können durch die zeitliche Lagerung von Mahlzeiten bzw. Mitnahme von Lebensmitteln abgefangen werden.

    Nach Ansicht des BMF wird die Entscheidung des UFS nicht geteilt und können daher weiterhin Taggelder entsprechend den Lohnsteuerrichtlinien angegesetzt werden.

    Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten !

    Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin