Neuregelung bei der Pflegekarenz ab 01.01.2014

18 Okt 2013
by Daniela Muehlmann
Ab 01.01.2014 können Arbeitnehmer und Arbeitgeber für die Pflege von Angehörigen ab der Pflegestufe 3 die Karenzierung für einen Zeitraum von mindestens einem bis maximal drei Monate oder auch die Herabsetzung der Arbeitszeit auf mindestens zehn Wochenstunden vereinbaren. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens drei Monate gedauert hat.
 
Bei einer Erhöhung der Pflegestufe ist eine weitere Karenzierung möglich. Die Karenzierung gilt immer nur pro Angehörigen.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin