Steuer Blog

Wissenswertes um das Thema Steuern
11 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Highlight Einkommensteuer-Wartungerlass 2011

Die Mitteilungsverpflichtung für Auslandszahlungen hat elektronisch bis Ende Februar (oder amtlicher Vordruck bis Ende Jänner)  des auf die Zahlung folgenden Kalenderjahres zu erfolgen. Die Mitteilung ist an das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zu übermitteln.  Wenn trotz Verpflichtung keine Mitteilung erfolgt, können Strafen bis zu 10% des nicht gemeldeten Betrages verhängt werden, max. EUR 20.000,00.

Mitteilungspflicht besteht bei Zahlungen ins Ausland für folgende Leistungen, wenn die Leistung im Inland ausgeübt wird:

    • Leistungen für die Tätigkeiten im Sinne des § 22 EStG (Freiberufliche Tätigkeit, Ärzte,  Rechtsanwälte, Notar, Wirtschaftstreuhänder etc.)
    • Vermittlungsleistungen, die sich auf das Inland beziehen (jedenfalls wenn inländisches Vermögen betroffen)
    • kaufmännische oder technische Beratung im Inland
10 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Bis spätestens Ende Februar muss der Dienstgeber den Lohnzettel an das Finanzamt elektronisch übermitteln. Ab diesem Zeitpunkt kann die Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt werden. Wenn Sie Ihre persönliche Steuererklärung vom Steuerberater erstellen, sprechen Sie mit ihm auch über die Arbeitnehmerveranlagung für Ihre Familienmitglieder. Leider passiert es immer wieder, dass Steuergutschriften nicht lukriert werden, weil man einfach darauf vergisst !
Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin