Was noch bis zum 30.09.2013 zu erledigen ist !

27 Sep 2013
by Daniela Muehlmann

Bis zum 30.09.2013 sollte noch folgendes beachtet werden:

1. Anspruchszinsen

Ab 01.10.2013 beginnen wieder die Anspruchszinsen zu laufen. Der Zinssatz beträgt  1,88  %. Zinsen bis zum Betrag von EUR 50,00 werden nicht vorgeschrieben. Wenn Sie die Nachzahlung für Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer schon wissen, ist die Einzahlung bis zum 30.09.2013 zu empfehlen. Andernfalls empfiehlt sich eine Schätzung der zu erwartenden Nachzahlung.

2. Herabsetzungsanträge für Einkommensteuer/Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen für 2013 können nur bis spätestens 30.09.2013 gestellt werden. Schauen Sie sich daher Ihr vorläufiges Ergebnis an, um noch eventuell einen Herabsetzungsantrag einzubringen.

3. Vorsteuerückerstattungsanträge in der EU können nur mehr bis 30.09.2013 elektronisch über Finanzonline beantragt werden.

Besprechen Sie sich daher mit Ihrem Steuerberater !

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin