Das Finanzministerium hat über steuerliche Erleichterungen wie folgt informiert:
Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsangaben:
Es sind keine Gebühren bei folgenden Tatbeständen zu entrichten, sofern sie auf eine Katastrophe zurückzuführen sind:
- Ersatzsausstellung gebührenpflichtiger Schriften
- Schriften für Schadensfeststellung, -abwicklung und -bereinigung
- Bestandverträge iZm einer Ersatzbeschaffung
Erstreckung der Frist für die Einreichung folgender Abgabenerklärungen:
Verlängerung der Frist zur Abgabe der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuererklärung, sowie für die Feststellung der Einkünfte bei Personengesellschaften werden von Ende Juni 2013 auf 31.08.2013.
Erleichterung bei Steuernachzahlungen:
- kein Säumniszuschlag bei katastrophenbedingten Zahlungsverzug
- kein Verspätungszuschlag bei katastrophenbedingten Fristversäumnissen
- Herabsetzung der Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer auf 31.10.2013 verlängert. (Antragstellung ist auf Katastrophenfall eingeschränkt, daher separate Begründung notwendig)