Steuerliche Begünstigungen anlässlich der Hochwasserkatastrophe (Teil 2)

Das Finanzministerium hat über steuerliche Erleichterungen wie folgt informiert:

Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsangaben:

Es sind keine Gebühren bei folgenden Tatbeständen zu entrichten, sofern sie auf eine Katastrophe zurückzuführen sind:

  • Ersatzsausstellung gebührenpflichtiger Schriften
  • Schriften für Schadensfeststellung, -abwicklung und -bereinigung
  • Bestandverträge iZm einer Ersatzbeschaffung

Erstreckung der Frist für die Einreichung folgender Abgabenerklärungen:

Verlängerung der Frist zur Abgabe der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuererklärung, sowie für die Feststellung der Einkünfte bei Personengesellschaften werden von Ende Juni 2013 auf 31.08.2013.

Erleichterung bei Steuernachzahlungen:

  • kein Säumniszuschlag bei katastrophenbedingten Zahlungsverzug
  • kein Verspätungszuschlag bei katastrophenbedingten Fristversäumnissen
  • Herabsetzung der Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer auf 31.10.2013 verlängert.  (Antragstellung ist auf Katastrophenfall eingeschränkt, daher separate Begründung notwendig)

Kommentar hinterlassen:

* - Pflichtfeld

*

code

Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin