Sozialbetrug bei Scheinameldungen
Seit 01.01.2016 gilt das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz. Unter Sozialbetrug versteht man insbesondere folgende Handlungen:
- Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (Nichtbezahlung)
- betrügerisches Anmelden, mit dem Wissen, dass die Beiträge nicht vollständig geleistet werden
- organisierte Schwarzarbeit UND
- die Anmeldung von Personen zur Sozialversicherung mit dem Vorsatz Versicherungs-, Sozial- oder sonstige Transferleistungen zu beziehen, obwohl diese keine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen !
Um dies zu verhindern, sollen die Behörden sich gegenseitig unterstützen und besser zusammenarbeiten und bei Vorliegen eines Verdachts werden die Informationen in der neuen Sozialbetrugsdatenbank festgehalten.
Weiter führen die Krankenversicherungsträger Risiko- und Auffälligkeitsanalysen durch.