Sozialbetrug bei Scheinameldungen

Seit 01.01.2016 gilt das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz. Unter Sozialbetrug versteht man insbesondere folgende Handlungen:

 

  • Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (Nichtbezahlung)
  • betrügerisches Anmelden, mit dem Wissen, dass die Beiträge nicht vollständig geleistet werden
  • organisierte Schwarzarbeit UND
  • die Anmeldung von Personen zur Sozialversicherung mit dem Vorsatz Versicherungs-, Sozial- oder sonstige Transferleistungen zu beziehen, obwohl diese keine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen !

Um dies zu verhindern, sollen die Behörden sich gegenseitig unterstützen und besser zusammenarbeiten und bei Vorliegen eines Verdachts werden die Informationen in der neuen Sozialbetrugsdatenbank festgehalten.

Weiter führen die Krankenversicherungsträger Risiko- und Auffälligkeitsanalysen durch.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin