Steuer Blog

Wissenswertes um das Thema Steuern

Familienhafte Mitarbeit im Betrieb

Bei der Frage, ob ein Dienstverhältnis oder familienhafte Mitarbeit von Angehörigen vorliegt, handelt es sich stets um eine Einzelfallbeurteilung.

Bei Unentgeltlichkeit der Tätigkeit, dh es dürfen keine Geld- oder Sachbezüge gewährt werden, wird idR eine familienhafte Mitarbeit angenommen.

Ein Dienstverhältnis kann nur angenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • ausdrücklich oder konkludent vereinbarter Entgeltanspruch
  • persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit, die nach außen eindeutig zum Ausdruck kommen durch Dienstvertrag, Weisungsgebundenheit, organisatorische Eingliederung, Zeitaufzeichnungen, Lohnkonto, Auszahlung von Arbeitslohn, Überweisungsbelege
  • mit Fremden unter gleichen Voraussetzungen abgeschlossen worden wäre
  • die Tätigkeit muss über die eheliche Beistandspflicht hinausgehen

 

 

Erhöhung der PKW-Sachbezugswerte ab 01.03.2014

Der höchste Sachbezugswert für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs wird von bisher EUR 600,00 auf EUR 720,00 erhöht.

Beträgt die monatliche Fahrtstrecke nicht mehr als 500 km, ist ein Sachbezugswert von maximal EUR 360,00 (bisher EUR 300,00) anzusetzen.

Die Luxustangente für PKW bleibt mit EUR 40.000,00 Anschaffungskosten unverändert gleich hoch.

Die neue Sachbezugswerteverordnung ist anzuwenden, wenn

  • die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmals ab der Veranlagung 2014 für die Zeiträume, die nach dem 28.02.2014 enden
  • die Einkommensteuer durch Abzug (Lohnsteuer) erhoben wird, erstmals für Lohnzahlung-szeiträume, die nach dem 28.02.2014 enden

Pendlerrechner liefert falsche Ergebnisse

Der in der Pendlerverordnung vorgesehene Pendlerrechner zur Ermittlung eines allfälligen zustehenden Pendlerpauschales ist nun unter https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/ online.

Die Pendlerverordnung ist grundsätzlich ab 01.01.2014 anzuwenden, eine rückwirkende Anwendung ist aber vorgesehen. Dies soll mittels Aufrollung bis spätestens 30.09.2014 erfolgen.

Der Pendlerrechner wurde in den Medien bisher heftig kritisiert und liefert laut Berichten  zum Teil falsche Ergebnisse. Bei einem falschen Ergebnis ist der Gegenbeweis zulässig, allerdings nur im Rahmen der jährlichen Veranlagung !

Antragsrecht auf Arbeitnehmerveranlagung 2008 sowie zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer endet am 31.12.2013

Am 31.12.2013 endet die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für 2008.

Hat ein Dienstgeber im Jahr 2008 von den Gehaltsbezügen des Dienstnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2013 einen Rückzahlungsantrag stellen.

Neuerungen beim Pendlerpauschale ab 2013

Ab 2013 haben auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf ein anteiliges Pendlerpauschale:

Legt der Arbeitnehmer die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte

  • an mindestens 4, aber nicht mehr als 7 Tagen im Kalendermonat zurück, besteht Anspruch auf 1/3 des Pendlerpauschales
  • an mindestens 8, aber nicht mehr als 10 Tagen im Kalendermonat zurück, besteht Anspruch auf 2/3 des Pendlerpauschales
  • an mindestens 11 Tagen im Kalendermonat, besteht Anspruch auf das volle Kalendermonat

Sonstige Neuerungen beim Pendlerpauschale:

Arbeitnehmer, die einen Firmen-PKW auch privat benutzen können (Sachbezug), soll kein Pendlerpauschale mehr zustehen.

Eine Verordnung soll konkret festlegen

  • wie die Entfernung zu ermitteln ist und
  • wann die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar ist.

Außerdem soll ein Entfernungsrechner auf der BMF-Homepage installiert werden, der über die maßgebliche Entfernung und die Zumutbarkeit Auskunft geben soll. Man darf gespannt sein !

Jobticket – neu ab 2013

Der Arbeitgeber soll ab 2013 die Möglichkeit erhalten, auch jene Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern zu lassen, ohne dass dies beim Arbeitnehmer zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt. (Jobticket für alle !)

Diese Regelung soll auch für jene Fälle gelten, in denen der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt.

In jedem Fall gilt, dass eine „Gehaltsumwandlung“ zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt.

Pendlereuro ab 2013

Der Pendlereuro ist ein Jahresbetrag, der allen Arbeitnehmern mit Anspruch auf das Pendlerpauschale zusteht. Der Pendlereuro beträgt jährlich EUR 2,00 pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Der Pendlereuro wird vom Arbeitgeber bei der Personalverrechnung berücksichtigt und vermindert anders als das Pendlerpauschale direkt die Lohnsteuer. Das Pendlerpauschale vermindert ja nur die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.

Bei Teilzeitbeschäftigten kommt es wie bei der Pendlerpauschale zu einer Aliquotierung.

Damit auch Arbeitnehmer mit geringerem Einkommen von der erweiterten Förderung profitieren können, soll der Pendlerzuschlag von EUR 141,00 auf EUR 290,00 angehoben werden, sodass die Negativsteuer max EUR 400,00 beträgt.

Auflösungabgabe zur Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik

Mit der neuen Auflösungsabgabe soll wieder eine neue Finanzierungsquelle für den Staat erschlossen werden.

Unter den Geltungsbereich der Auflösungsabgabe fallen alle arbeitslosenversicherten (auch freie) Dienstverhältnisse, wenn das Dienstverhältnis nach dem 31.12.2012 beendet wird. Keine Auflösungsabgabe ist zu entrichten:

  • bei Beendigung durch Zeitablauf bei Befristung bis max sechs Monate
  • Auflösung während Probemonat
  • der Dienstnehmer kündigt
  • bei berechtigter vorzeitiger Entlassung
  • unberechtigten vorzeitigen Austritt
  • im Zeitpunkt der Auflösung Anspruch auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension hat
  • bei einvernehmlicher Auflösung wegen Alterspension
  • ein Lehrverhältnis aufgelöst wird
  • ein verpflichtendes Ferial- oder Berufspraktikum beendet wird
  • innerhalb des Konzerns, wenn ein neues Dienstverhältnis unmittelbar im Anschluss begründet wurde
  • Beendigung durch Tod des Dienstnehmers
  • geringfügiges Dienstverhältnis (wenn vorher kein vollversichertes Dienstverhältnis bestand und erst in Folge in ein geringfügiges Dienstverhältnis umgewandelt wurde)

Die Auflösungsabgabe ist eine Selbstbemessungsabgabe und gemeinsam mit den Sozialversicherungs-beiträgen zu entrichten. Die Auflösungsabgabe beträgt für 2013 EUR 113,00 und wird jährlich valorisiert.
Somit geht die Belastungspolitik unserer Regierung weiter ! Die Unternehmer sehen sich mit immer mehr Kosten und Steuern bei gleichzeitig weniger Leistung konfrontiert. Im Gegenteil ! Bei Prüfungshandlungen der Finanz werden kleinlichste Beträge geprüft. Wir sind von einer verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Politik meilenweit entfernt.

Neuregelung Sachbezug für arbeitsplatznahe einfache Unterkunft

Nach bisheriger Verwaltungspraxis war bei saisonal beschäftigten Arbeitnehmern, insbesondere im Fremdenverkehr, für die kostenlose Überlassung einer einfachen arbeitsplatznahen Unterkunft durch den Arbeitgeber kein steuerlicher Sachbezug anzusetzen. In der Vergangenheit führte aber die unterschiedliche Auffassung, bis wann eine einfache Unterkunft vorliegt, oft zu uneinheitlichen Ergebnissen bei GPLA-Prüfungen.

Eine Änderung der Sachbezugswerteverordnung soll Klarheit schaffen. Diese ist ab 01.01.2013 anzuwenden.

Die Neuregelung gilt für eine arbeitsplatznahe Unterkunft, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbilligt oder kostenlos zur Verfügung stellt. Die Unterkunft muss auf die Nutzung im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ausgerichtet sein. Das ist der Fall, wenn die Nähe der Unterkunft zum Arbeitsplatz im besonderen Interesse des Arbeitgebers liegt (zB Hotel- und Gastgewerbe).

Bei einer Unterkunft bis 30 m2 ist kein steuerlicher Sachbezug anzusetzen. Darüber ist jedenfalls ein Sachbezug anzusetzen. Bis zu einer Größe von max 40 m2 darf beim Ansatz des Sachbezuges ein Abschlag von 35 % berücksichtigt werden, wenn die Unterkunft für max 12 Monate vom selben Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird.
Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin