Hallo Welt!
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Für Investitionen, die nach dem 30.6.2016 getätigt werden, kann unabhängig vom Anschaffungszeitpunkt in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahres-AfA abgesetzt werden. Das Vorziehen von Investitionen spätestens in den Dezember 2016 kann daher Steuervorteile bringen. weiter lesen…
Der Gewinnfreibetrag steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu und beträgt bis zu 13% des Gewinnes. Bis zu einem Gewinn von 30.000 € steht jedem Steuerpflichtigen ohne Nachweis ein Grundfreibetrag von 13% (somit 3.900 €) zu; für die Geltendmachung eines höheren Freibetrags sind entsprechende Investitionen erforderlich. weiter lesen…
Seit 01.01.2016 gilt das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz. Unter Sozialbetrug versteht man insbesondere folgende Handlungen:
Um dies zu verhindern, sollen die Behörden sich gegenseitig unterstützen und besser zusammenarbeiten und bei Vorliegen eines Verdachts werden die Informationen in der neuen Sozialbetrugsdatenbank festgehalten.
Weiter führen die Krankenversicherungsträger Risiko- und Auffälligkeitsanalysen durch.
Laut Information durch die Finanzverwaltung ist geplant, mit den Prüfungen der Registrierkassenpflicht ab Juli 2016 zu beginnen. Zunächst werden die Registrierkassen im Rahmen der normalen Außenprüfung mitgeprüft, ab Herbst sind verstärkt Prüfungen auch mit Unterstützung der Finanzpolizei vorgesehen
Bei der Frage, ob ein Dienstverhältnis oder familienhafte Mitarbeit von Angehörigen vorliegt, handelt es sich stets um eine Einzelfallbeurteilung.
Bei Unentgeltlichkeit der Tätigkeit, dh es dürfen keine Geld- oder Sachbezüge gewährt werden, wird idR eine familienhafte Mitarbeit angenommen.
Ein Dienstverhältnis kann nur angenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können sich auch ausländische Vorsteuern erstatten lassen.
Erstattung aus Drittländern:
Die Frist zur Erstattung von Vorsteuern für das Jahr 2015 läuft am 30.06.2016 aus. Es muss ein Antrag in Papierform samt Originalbelege gestellt werden.
Erstattung aus EU-Mitgliedstaaten:
Hier gilt eine längere Frist bis zum 30.09.2016. Die Erstattung erfolgt über Finanzonline. Die Rechnungen sind nicht im Original zu senden, sondern im elektronischen Antrag sind bestimmte Angaben zu den jeweiligen Rechnungen zu machen.
Das Plenum des Nationalrates hat am 18.5.2016 die Regierungsvorlage beschlossen, mit welcher der Bonus auf Handwerkerleistungen ab Juni 2016 und für das Jahr 2017 wiedereingeführt wird. Gefördert werden 20 % der Handwerkerleistung bis höchstens EUR 3.000,-, dh der maximale Förderbetrag pro Förderungswerber beträgt EUR 600,- pro Jahr.
Neu ist, dass aufgrund der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht auch bar bezahlte Rechnungen an den Handwerker zur Antragstellung des Handwerkerbonus akzeptiert werden.
Der Empfänger einer Leistung ist nur dann zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn die Rechnung den Formvorschriften entspricht. Daher muss die Rechnung alle geforderten Rechnungsmerkmale enthalten.
Auch die UID-Nummer des Leistungsempfängers gehört zu den Rechnungsmerkmalen, aber erst dann wenn der Rechnungsbetrag EUR 10.000,00 brutto übersteigt.
Eine Korrektur (nur) durch den Rechnungsaussteller ist möglich. Bei einer unvollständigen Rechnung steht der Vorsteuerabzug erst zu, wenn die korrigierte Rechnung vorliegt.
Im Zuge der Steuerreform wurde die Absetzung für Abnutzung für betrieblich genutzte Gebäude einheitlich mit 2,5 % festgesetzt. Bisher waren 2%, 2,5% oder 3% möglich.
Für Betriebsgebäude, die zu Wohnzwecken vermietet werden, gilt nun ein Abschreibungssatz von 1,5% (bisher idR 2%).
In beiden Fällen ist der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer möglich.
Fazit:
Der Steuertarif wurde gesenkt und stattdessen wird sukzessive die Bemessungsgrundlage erhöht!