Alleinverdienerabsetzbetrag – Neuerungen bei der Ermittlung der Einkunftsgrenzen

24 Mai 2013
by Daniela Muehlmann
Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht zu, wenn ein Steuerpflichtiger mit mindestens einem Kind (mit Familienbehilfenbezug) mehr als 6 Monate im KJ verheiratet oder eingetragener Partner ist und von diesem Partner nicht dauernd getrennt lebt oder mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft lebt.

Der (Ehe-)Partner darf Einkünfte von höchsten EUR 6.000,00 im Kalenderjahr beziehen.  Maßgebend für die Ermittlung des  Grenzbetrages ist der Gesamtbetrag der Einkünfte. Auch steuerfreie Bezüge wie zB das Wochengeld, Einkünfte aus begünstigten Auslandtätigkeiten sind bei der Ermittlung des Grenzbetrages zu berücksichtigen. Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen (zB Zinsen, Aktiendividenden) sind zu berücksichtigen, auch wenn sie endbesteuert sind.
NEU  ist, dass auch die Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen bei der Ermittlung der zulässigen Einkunftsgrenze zu berücksichtigen sind.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin