Steuertipps zum Jahresende für Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Grundsätzlich gelten beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner die Einnahmen bzw. Ausgaben als steuerwirksam bezogen, in dem Jahr in dem diese zu- bzw. abgeflossen sind. Ein Betrag gilt mit der Verschaffung der Verfügungsmacht als zugeflossen.

Es bestehen Ausnahmen für wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben, Ausgaben für Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen und Investitionen.

Das Vorziehen von Betriebseinnahmen oder -ausgaben kann insoweit vorteilhaft sein, wenn sich die Gewinne pro Jahr unterschiedlich entwickeln. Daher kann eine Vorschaurechnung durch den Steuerberater hilfreich sein, um die Steuerprogression zu glätten. Es lassen sich dadurch  uU eine Menge Steuern sparen !

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin