Steuer Blog

Wissenswertes um das Thema Steuern
24 Feb 2012
von Daniela Muehlmann

Steueroptimale Realisation von Wertveränderungen des Kapitalvermögens im Jahr 2012
(Teil II)

Optimierungsüberlegungen bei im Privatvermögen gehaltenen Kapitalgesellschaftsanteilen (Beteiligung der letzten 5 Jahre zu mindestens 1 %)

Bei vor dem 01.01.2011 erworbenen Kapitalgesellschaftsanteilen können sich je nach Realisationszeitpunkt folgende steuerliche Konsequenzen ergeben, die es zu optimieren und zu vergleichen gilt:

Veräußerung  01.01.2012 bis 31.03.2012:

  • Bei der Bemessungsgrundlage sind auch Anschaffungsnebenkosten und Werbungskosten neben den Anschaffungskosten absetzbar
  • Steuersatz – halber Durchschnittssteuersatz
  • Verlustausgleich nur mit anderen Einkünften aus Beteiligungsveräußerungen
  • kein Verlustvortrag

Veräußerung  01.04.2012 bis 31.12.2012:

  • Bei der Bemessungsgrundlage sind nur die Anschaffungskosten absetzbar; Anschaffungsnebenkosten und sonstige Werbungskosten sind nicht zu berücksichtigen
  • Steuersatz – 25 % oder auf Antrag mit dem progressiven EST-Tarif (wenn günstiger)
  • Verlustausgleich beschränkt mit anderen sonderbesteuerten Kapitaleinkünften, ohne Zinserträge und Zuwendungen

Aufgrund der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen, Steuersätze und Verlustausgleichsmöglichkeiten ist mE Optimierungsbedarf gegeben und mit Ihren Steuerberater abzustimmen.

23 Feb 2012
von Daniela Muehlmann

Steueroptimale Realisation von Wertveränderungen des Kapitalvermögens im Jahr 2012
(Teil I)

Optimierungsüberlegungen bei im Privatvermögen gehaltenen  Kapitalgesellschaftsanteilen (Beteiligung der letzten 5 Jahre unter 1 %)

Die Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen treten mit 01.04.2012 in Kraft, daher ergibt sich mE Beratungs- und Optimierungsbedarf.
Bei derartigen Anteilen (zB Aktien), die nach dem 31.12.2010 angeschafft wurden,  kann in Abhängigkeit vom Realisationszeitpunkt ein Spekulationsgeschäft oder eine Wertänderung vorliegen, die der neuen Vermögenszuwachssteuer unterliegt.
Ein Spekulationsgeschäft liegt bei einer Veräußerung bis zum 31.03.2012 vor. Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Anschaffungsnebenkosten und Werbungskosten sind bei der Bemessungsgrundlage abzuziehen
  • Steuersatz: nach Tarif (Spitze 50%)
  • Verlustausgleich nur mit anderen Spekulationseinkünften

Veräußerung ab 01.04.2012 – neue Vermögenszuwachssteuer:

  • Bei der Bemessungsgrundlage nur die Anschaffungskosten, aber ohne Nebenkosten und sonstigen Werbungskosten abzuziehen
  • Besonderer Steuersatz von 25 % bzw. normaler Tarif, wenn günstiger
  • Verlustausgleich zT mit anderen sonderbesteuerten Kapitaleinkünten (zB Zinserträge und Zuwendungen aus Privatstiftungen  ausgeschlossen)

Aufgrund der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen,  Steuersätzen und Möglichkeiten des Verlustausgleichs sind mE Optimierungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater zu diskutieren.
Mit zwei Entscheidungen des Bundesfinanzhofes in Deutschland wurde festgestellt, dass kein Missbrauch vorliegt, wenn eine Aktie nach kurzer Zeit wieder gekauft wird (Seminar STB Marschner zur Vermögenszuwachsteuer).

23 Feb 2012
von Daniela Muehlmann

Steuerliche Begünstigungen für Kinder (VI)

Eltern, die ein Kind mit einer Behinderung von mindestens 25 % und höchstens 49 % haben, können die nach dem Grad der Behinderung gestaffelten Freibeträge (EUR 75,00 – EUR 243,00) pro Jahr absetzen. Für Kinder mit einer mindestens 50 %igen Behinderung wird neben der erhöhten Familienbeihilfe ein monatlicher Freibetrag von EUR 262,00 gewährt, der mit dem Pflegegeld gegenzurechnen ist.
Wenn beide Elternteile Aufwendungen für ein behindertes Kind geltend machen, dann sind die Freibeträge im Verhältnis der Kostentragung aufzuteilen.

22 Feb 2012
von Daniela Muehlmann

Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld – Neue Zuverdientsberechnung und Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld

Die Novelle bringt folgende Änderungen mit sich, die mit 01.01.2012 in Kraft getreten sind bzw. für Geburten ab 01.01.2012 gelten.
Bisher gab es unterschiedliche Berechnungsmethoden bei selbständig und unselbständig Erwerbstätigen. Bei Nichselbständige wurden die Einkünfte um pauschal 30% für Sozialversicherungsbeiträge erhöht, während bei selbständig Erwerbstätigten die maßgeblichen Einkünfte um die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge erhöht wurden.  Dies führte zu Problemen im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der selbständigen Tätigkeit.
Künftig sind daher für die Berechnung des Zuverdienstes die betrieblichen Einkünfte um einen Pauschalzuschlag von 30 % zu erhöhen.
Die Frist für die Erbringung des Nachweises der Einkünfte (Zwischen-Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bzw. -bilanz) wurde auf 2 Jahre ab Ende des betreffenden Bezugsjahres ausgedehnt. Auch diese Frist kommt für Geburten nach dem 31.12.2011 zur Anwendung.
21 Feb 2012
von Daniela Muehlmann

Sparpaket 2012 – Änderung des Umsatzsteuergesetzes geplant

Die Option zur Steuerpflicht bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken soll nur mehr dann möglich sein, wenn der Leistungsempfänger diesbezüglich zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. Der Vorsteuerberichtigungszeitraum soll von 10 auf 20 Jahre verlängert werden.
Die Regierungsvorlage ist für die erste März-Hälfte zu erwarten, sodann werde ich die endgültigen Details berichten.
21 Feb 2012
von Daniela Muehlmann

Aktuelle BMF-Information:

Meldungen über Auslandszahlungen sind in elektronischer Form bis spätestens Ende Februar zu übermitteln. Da die elektronische Meldung aber aus technischen Gründen über ELDA erst frühestens zum 01.03.2012 möglich sein wird, bestehen seitens des BMF keine Bedenken, wenn derartige Mitteilungen bis spätestens 31.03.2012 in elektronischer Form übermittelt werden.

20 Feb 2012
von Daniela Muehlmann

Sparpaket 2012 (Stabilitätsgesetz) – Immobilienertragsteuer neu

Wie schon letzte Woche berichtet, wird die Spekulationsfrist für Veräußerungen von Liegenschaften im Privatvermögen ab 01.04.2012 abgeschafft.
Somit ergeben sich folgende Konsequenzen:
Für Veräußerungen von Neuvermögen (Anschaffung ab 01.04.2002) wird die Spekulationsfrist ab 01.04.2012 aufgehoben. Es gibt für dieses Vermögen „kein Entrinnen“ aus der neuen Immobilienertragsteuer. Die Besteuerung erfolgt in Zukunft mit 25 % KEST. Eine Option zur Regelbesteuerung bleibt bestehen. Diese wird günstig sein, wenn der Durchschnittssteuersatz für das gesamte Einkommen im Kalenderjahr unter 25 % liegt.
Ein Inflationsabschlag wurd ebenfalls eingeführt. Danach vermindern sich die Einkünfte (Veräußerungserlös – Anschaffungskossten) ab dem 11. Jahr nach dem  Zeitpunkt der Anschaffung jährlich um 2 % höchstens um 50%.

Für Veräußerungen von Altvermögen (Anschaffungen vor dem 01.04.2002 bzw. Umwidmung vor dem 01.01.1988) erfolgt die Besteuerung mit 3,5 % vom Veräußerungserlös. Der Steuersatz von 3,5 % errechnet sich dadurch, dass nur ein Wertzuwachs von 14 % unterstellt wird, der mit 25 % KEST belastet wird.
Bei Liegenschaften, die ab dem 01.01.1988 umgewidmet wurden, beträgt die Steuerbelastung 15 % vom Veräußerungserlös. Dh hier wird ein Wertzuwachs von 60 % unterstellt, der wiederum mit 25 % KEST besteuert wird.
Auf Antrag kann ein niedrigerer Wertzuwachs nachgewiesen und besteuert werden.
Steuertipp für Altvermögen:
Ein Verkauf bis 31.03.2012 ist grundsätzlich zu empfehlen, wenn von vornherein die Absicht besteht, die Liegenschaft zu veräußern.

Denn Verkäufe, die bis zum 31.03.2012 nur deshalb erfolgen, um der neuen Immobilienertragsteuer zu „entkommen“, rechnen sich oft aufgrund der hohen Kapitalverkehrssteuerbelastung nicht.

Einzelfälle sind daher genau zu prüfen – kontaktieren Sie Ihren Steuerberater !

19 Feb 2012
von Daniela Muehlmann

Steuerliche Begünstigungen für Kinder (V)

Kinderbetreuungskosten können bis zu EUR 2.300,00 pro Kind (bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres) und Jahr als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt abgesetzt werden.
Steuertipp:
Der Partner, der die höheren Einkünfte hat, sollte die Kinderbetreuungskosten bezahlen. Somit wird der Steuereffekt erhöht.
18 Feb 2012
von Daniela Muehlmann

Sparpaket 2012 – Einschränkung des Gewinnfreibetrages geplant
Der Gewinnfreibetrag soll ab einem begünstigten Gewinn von EUR 175.000,00 auf 7 % (statt bisher 13 %) und für die nächsten EUR 230.000,00 auf 4,5 % der Bemessungsgrundlage reduziert.
Der maximale Gewinnfreibetrag soll statt bisher EUR 100.000,00 nur mehr EUR 45.350,00 betragen.  Übersteigt die Bemessungsgrundlage EUR 175.000,00 ist ein Durchschnittssatz (Gewinnfreibetrag dividiert durch die Bemessungsgrundlage) zu ermitteln.
Diese Angaben sind dem Entwurf des Stabilitätsgesetzes 2012 entnommen.
Steuertipp:
Verabsäumen Sie es auf keinen Fall, die optimale Ausnützung des Gewinnfreibetrages mit Ihrem Steuerberater zu steuern. Sprechen Sie mit ihm auch über die Optimierung der Bemessungsgrundlage (Bsp Verkauf einer Anleihe kurz vor dem Kupontermin. Im Veräußerungserlös enthaltene Stückzinsen erhöhen die Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag).
17 Feb 2012
von Daniela Muehlmann

Steuerliche Begünstigungen für Kinder (IV)

Als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind Unterhaltsleistungen an Kinder allerdings auch dann, wenn sie an Kinder geleistet werden, die sich ständig in einem Land außerhalb der EU bzw. des EWR aufhalten und die dort einem (weiteren) Haushalt des Steuerpflichtigen angehören.
Absetzbar ist in derartigen Fällen grundsätzlich der laufende, nach den ausländischen Lebenshaltungkosten angemessene Unterhalt. In der Praxis wird normalerweise ein pauschaler Abzug vorgenommen (Richtwert pro Kind EUR 50,00). Ein Selbstbehalt wird nicht berechnet.
Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin