Arbeitgeber können seit 2009 allen Arbeitnehmern einen Zuschuss zur Kinderbetreuung gewähren, der bis zu EUR 500,00 jährlich pro begünstigtes Kind steuerfrei ist.
Diese Förderung wurde rückwirkend mit 01.01.2013 ausgeweitet und der Höchstbetrag von EUR 500,00 auf EUR 1.000,00 angehoben.