Information des BMF betreffend Änderungen beim Zufluss-/Abflussprinzip bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurde folgende Änderung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern beschlossen:
Das BMF hat folgende Information zur Auslegung dieser Bestimmung am 20.06.2012 bekannt gegeben:
Vom Anwendungsbereich sind nur Wirtschaftsgüter erfasst, die
- wären sie Anlagevermögen nicht abnutzbar sind und sich
- von ihrer Werthaltigkeit als Vermögensanlage eignen.
Vom Anwendungsbereich sind daher umfasst:
- Grund und Boden, grundstücksgleiche Rechte
- Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
- unverarbeitete Edelsteine und Edelmetalle, Gold- oder Silbermünzen
- Kunstwerke, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder Einlagewert, den Betrag von EUR 5.000,00 für das jeweilige Wirtschaftsgut übersteigen
- Antiquitäten mit einem Wert von EUR 5.000,00 für das jeweilige Wirtschaftsgut
- Wirtschaftsgüter mit besonderem Seltenheits- oder Sammlerwert (zB alte Musikinstrumente, Briefmarken, seltene Weine), deren Wert jeweils EUR 5.000,00 übersteigt.