Neuerungen zur Auftragsforschung

Durch die verstärkte Kontrolle der Anspruchsvoraussetzungen für die eigenbetriebliche Forschungsprämie, wird im Gegenzug die jährliche max. Förderungshöhe für Auftragsforschung von EUR 10.000,00 auf EUR 100.000,00 angehoben. Dies bedeutet, dass die Deckelung der förderbaren Aufwendungen von EUR 100.000,00 auf jährlich EUR 1.000.000,00 angehoben wurden.

Für den Förderantrag ist kein Gutachten der FFG nötig, jedoch kann das Finanzamt die FFG als Gutachter heranziehen.

Die Neuregelung ist erstmalig für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2011 beginnen.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin