Die Neuregelung der Forschungsprämie durch das Stabilitätsgesetz 2012

Auch in diesem Bereich gibt es Neuerungen bei der Beantragung. Es wurde die Förderung für Auftragsforschung erweitert und die Chance auf Rechtssicherheit verbessert. Allerdings muss mit einem vor allem zeitlichen Mehraufwand gerechnet werden, da für jeden Antrag ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) bei der Finanzverwaltung vorgelegt werden muss.

Unklar ist das Inkrafttreten der Neuregelung; voraussichtlich ist sie für eingereichte Anträge ab dem 01.01.2013 anzuwenden.

Praktische Umsetzung bei der eigenbetrieblichen Forschung:

Variante 1 – Prämienbeantragung ohne Rechtssicherheit:

Es wird beim Finanzamt ein Antrag auf Forschungsprämie eingebracht. Zuvor ist bei der FFG ein Gutachten anzufordern. Dieses Gutachten ist für den Steuerpflichtigen kostenlos und ist dem Antrag beizuschließen.

Variante 2 – Anforderung Forschungsbestätigung nach § 118 a BAO (Rechtssicherheit dem Grunde nach):

Es wird beim Finanzamt ein Antrag auf Ausstellung einer Forschungsbestätigung nach § 118 a BAO angefordert. Bei der FFG ist ein Gutachten anzufordern. Nach Vorlage des Gutachtens beim Finanzamt erfolgt die Ausstellung der Forschungsbestätigung.  Pro Bestätigung wird ein Verwaltungskostenbeitrag iHv EUR 1.000,00 eingehoben, bei Abweisung des Antrages EUR 200,00.
Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wird ein Antrag auf Forschungsprämie eingebracht und glaubhaft gemacht, dass die Forschung enstprechend dem Gutachten erfolgte bzw. nicht wesentlich abweicht.
Variante 3 – Forschungsbestätigung nach § 118 a BAO sowie Feststellungsbescheid gem. § 108 c Abs. 8 EStG (Rechtssicherheit dem Grunde und der Höhe nach):
Wie Variante 2. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres wird ein Feststellungsbescheid über die Höhe der Bemessungsgrundlage beantragt. Dabei ist eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers einzuholen und vorzulegen.
Neuerungen zur Auftragsforschung folgen  !
Sprechen Sie daher mit Ihrem Steuerberater, damit Sie die optimale Vorgehensweise abstimmen können !

Kommentar hinterlassen:

* - Pflichtfeld

*

code

Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin