Übernachtungskosten bei LKW-Fahrern

Eine aktuelle Entscheidung des Bundenfinanzhofes in Deutschland gibt wieder Anlass dazu, über die Einfachheit unseres Steuersystems nachzudenken. In Österreich beträgt das Pauschale EUR 15,00, bei unseren Nachbarstaaten rund um EUR 30,00 pro Nacht.

Übernachtet ein Kraftfahrer in der Schlafkabine seines LKW, sind die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen (Anmerkung: vg.l hierzu für Österreich LRL 2002, Rz. 1405) nicht anzuwenden. Diese würden nämlich zu einer offensichtlich unzutreffenden Steuerfestsetzung führen, weil sie die tatsächlich angefallenen Übernachtungskosten in nicht unbeträchtlichem Umfang unterschreiten. In einem derartigen Fall können die tatsächlich angefallenen Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden. Liegen Einzelnachweise nicht vor, sind die tatsächlichen Aufwendungen zu schätzen. Hierbei ist davon auszugehen, dass typischerweise bestimmte Kosten, z. B. für Dusche, Toilette, Reinigung der Schlafgelegenheit, entstehen (BFH 28. 3. 2012, VI R 48/11).

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin