Änderung des Zufluss/Abfluss-Prinzips bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Das sogenannte Stabilitätsgesetz 2012 bringt eine weitere Änderung in Bereich der Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit sich, die bestimmt nicht zur Vereinfachung des Steuersystems beiträgt, sondern sich als praxisuntauglich erweist.

Für den Bereich des Umlaufvermögens (also Wirtschaftsgüter, die nicht dazu bestimmt sind, dem Betrieb dauernd zu dienen) gilt ganz allgemein das Zufluss/Abfluss-Prinzip. Es besteht daher weder eine Aktivierungspflicht noch ein -wahlrecht.

Die Neuregelung betrifft Wirtschaftsgüter, die keinem regelmäßigen Wertverzehr unterliegen. Diese sollen in Zukunft erst beim Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen absetzbar sein.

Die Neuregelung ist mit 01.04.2012 in Kraft getreten und wird betroffene Unternehmer und Berater vor unlösbare Aufgaben stellen:

  • Welche Wirtschaftsgüter unterliegen keinem regelmäßigen Wertverzehr ? (Edelmetalle, Schmuck, Steine, Kupferkabel ?)
  • Wie wird beim Ausscheiden der Wirtschaftsgüter unterschieden, ob diese vor oder nach dem 01.04.2012 erworben worden sind ?
  • Wie geht man mit Teilzahlungen, Anzahlungen, Gutschriften, Retouren um ?
  • Muss nun eine permanente Inventur geführt werden ? Und könnte diese uU dazu führen, dass der Steuerpflichtige nun bilanzieren muss ?

Die Finanzministerin hat uns eine Vereinfachung versprochen, stattdessen wird das Steuersystem  noch komplizierter !

Besprechen Sie sich daher mit Ihrem Steuerberater, denn es kann praktisch jeder von der Neuregelung betroffen sein – auch Händler und Handwerker !

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin