Auflösungabgabe zur Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik
Mit der neuen Auflösungsabgabe soll wieder eine neue Finanzierungsquelle für den Staat erschlossen werden.
- bei Beendigung durch Zeitablauf bei Befristung bis max sechs Monate
- Auflösung während Probemonat
- der Dienstnehmer kündigt
- bei berechtigter vorzeitiger Entlassung
- unberechtigten vorzeitigen Austritt
- im Zeitpunkt der Auflösung Anspruch auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension hat
- bei einvernehmlicher Auflösung wegen Alterspension
- ein Lehrverhältnis aufgelöst wird
- ein verpflichtendes Ferial- oder Berufspraktikum beendet wird
- innerhalb des Konzerns, wenn ein neues Dienstverhältnis unmittelbar im Anschluss begründet wurde
- Beendigung durch Tod des Dienstnehmers
- geringfügiges Dienstverhältnis (wenn vorher kein vollversichertes Dienstverhältnis bestand und erst in Folge in ein geringfügiges Dienstverhältnis umgewandelt wurde)