Steuer Blog

Wissenswertes um das Thema Steuern

Beförderungsnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat.

Im neuen Wartungserlass zur Umsatzsteuer hat das Bundesministerium für Finanzen nun Vorlagen für die Beförderung durch den Unternehmer selbst bzw. durch den Abnehmer zur Verfügung gestellt.

Diese sind auf den Seiten 131-132 des Wartungserlasses zu finden:
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22BMF-010219%2F0288-VI%2F4%2F2012%22&gueltig=20121219&segid=%2263202.1.1+19.12.2012+16%3A08%3A27%3A40%22

Neuerungen in der Umsatzsteuer: Ansatz des Normalwertes

Zur Vorbeugung von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen soll ab 01.01.2013 der Normalwert als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Lieferungen oder sonstige Leistungen eines Unternehmers anzusetzen sein, wenn das Entgelt für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen, oder für den Bedarf seines Personals vom Normalwert abweicht.

Somit kommt der Normalwert bei außerbetrieblichen Motiven zum Ansatz, zB familiäre oder freundschaftliche Nahebeziehungen, Gesellschafterstellung, Arbeitgeber/Arbeitnehmerverhältnis und der Empfänger der Leistung ist nicht oder nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt.

Bei Sachzuwendungen an Arbeitnehmer werden aus Vereinfachungsgründen weiterhin die lohnsteuerlichen Sachbezugswerte als Normalwert herangezogen.

Elektronische Rechnung ab 2013

Unternehmer dürfen ab 2013 die Rechnung auch per E-Mail übermitteln, wenn der Rechnungsempfänger der Verwendung der elektronischen Rechnung zustimmt. Durch die Neuregelung sollen Papier- und elektronische Rechnungen gleichgestellt werden. Es sollen auch die Anforderungen an eine elektronische Rechnung für Umsatzsteuerzwecke deutlich reduziert werden.

Im Ergebnis können zukünftig auch elektronische Rechnungen, die zB per E-Mail oder E-Mail-Anhang in einem elektronischen Format (zB PDF) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen, ohne dass eine Signatur iSd Signaturgesetzes notwendig ist.

25 Jan 2013
von Daniela Muehlmann

Die neue gesetzliche Unterstützungsleistung für Selbständige bei länger dauernder Krankheit

Ab 2013 wird Selbständigen mit weniger als 25 Dienstnehmern (GSVG-Versicherte) eine neue Unterstützungsleistung gewährt. Bei länger andauernden Krankheiten wird ab dem 43. Tag eine Geldleistung in Höhe von EUR 27,73 (Wert 2013) von der SVA geleistet.

Die bisherige freiwillige Zusatzversicherung im GSVG bleibt grundsätzlich aufrecht, wird jedoch an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.
16 Jan 2013
von Daniela Muehlmann

Neuerungen in 2013: Ausfallshaftung für faktische Geschäftsführer

In der Bundesabgabenordnung gibt es ab 2013 folgende verschärfte Haftungsbestimmungen:

Es kommt derzeit vereinzelt vor, dass Personen, die nicht im Firmenbuch als Geschäftsführer eingetragen sind, dennoch Einfluss ausüben oder faktisch die Geschäfte führen. Diese Personen, die auf die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten Einfluss nehmen (zB faktische Geschäftsführer) sollen ab 01.01.2013 von der Finanzverwaltung zu einer Ausfallshaftung herangezogen werden.

Für die Haftung ist maßgebend, ob Einfluss auf die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten ausgeübt wird, insbesondere auf die Führung von Büchern und Aufzeichnungen, Einreichung von Abgabenerklärungen und die Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten. Außerdem setzt die Ausfallshaftung die Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden beim Primärschuldner voraus.

Neue Gastgewerbepauschalierung ab 2013

Nun gibt es doch eine neue Gastgewerbepauschalierung. Bis zuletzt wurde darüber spekuliert, ob es überhaupt eine neue Pauschalierung geben soll. Neu ist, dass es keine Vorsteuer-Pauschalierung sondern nur mehr eine ertragsteuerliche Pauschalierung gibt.

Es müssen folgende Voraussetzungen für die Inanspruchnahme vorliegen:

  • Es besteht keine Buchführungspflicht und es werden auch keine Bücher freiwillig geführt
  • Umsätze betragen nicht mehr als EUR 255.000,00.
  • Aus der Steuererklärung geht hervor, dass von der Pauschalierung Gebrauch gemacht wird.

Die Betriebsausgaben können unter Zugrundelegung eines Grundpauschales, eines Mobilitätspauschales und eines Energie- und Raumpauschales ermittelt werden. Die Bemessungsgrundlage für die Pauschalien sind die Umsätze.

Die Bindungsfrist beträgt zwei Jahre. Wenn man wieder auf die „normale“ Gewinnermittlung  übergeht, ist eine erneute pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben erst wieder nach drei Jahren möglich.

Besprechen Sie daher die für Sie steueroptimale Lösung mit Ihrem Steuerberater !

    12 Dez 2012
    von Daniela Muehlmann

    Befreiungen für Kleinstunternehmer in der Sozialversicherung

    Gewerbetreibende, die Kleinstunternehmer sind, können bis 31.12.2012 einen Antrag auf Befreiung der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung stellen.

    Die Voraussetzungen sind u.a.:

    • Umsatz bis max. EUR 30.000,00 netto
    • die versicherungspflichtigen Einkünfte übersteigen nicht die Geringfügigkeitsgrenze
    • in den letzten fünf Jahren nicht mehr als 12 Pflichtversicherungsmonate in der Gewerblichen Sozialversicherung

    Vergessen Sie daher den Antrag nicht und prüfen Sie Ihre Versicherungssituation mit Ihrem Steuerberater.

    Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne – Achtung wegen Nachversteuerung !

    Bilanzierende Unternehmen konnten bis 2009 Gewinne, die sie nicht entnommen haben, mit dem halben Durchschnittsteuersatz besteuern. Wurde diese Förderung in Anspruch genommen, müssen die begünstigt besteuerten Gewinne sieben Jahre lang im Unternehmen bleiben.

    Wenn das Eigenkapital innerhalb von sieben Jahren ab der Inanspruchnahme der Begünstigung durch Entnahmen absinkt, kommt es zur Nachversteuerung.

    Deshalb sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und berechnen Sie Ihre bisherigen Entnahmen im Wirtschaftsjahr. Bei Überent-nahmen ist zu überlegen, ob betriebsnotwendige Einlagen noch rechtzeitig getätigt werden sollen.

    Steuertipps zum Jahresende – optimale Ausnützung des Gewinnfreibetrages

    Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Bilanzierer (Ausnahme Kapitalgesellschaften) können einen Gewinnfreibetrag iHv 13 % von ihren Einkünften in Abzug bringen.

    Der Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag und dem investitionsbedingten Freibetrag zusammen. Der Grundfreibetrag mindert den Gewinn um max. 13 % von EUR 30.000,00. Bei einem Gewinn über 30.000,00 steht ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag iHv 13 % zu. Es müssen daher begünstigte Investitionen getätigt werden, um diesen Steuervorteil lukrieren zu können.

    Begünstigte Investitionen sind:

    • körperliche, abnutzbare Anlagegüter
    • mit einer betriebsgewöhnlichen ND von vier Jahren
    • und bestimmte Wertpapiere, die dem Betriebsvermögen vier Jahre lang angehören müssen.

    Nicht zu den begünstigten Investitionen zählen u.a.:

    • PKW, Kombi etc
    • Luftfahrzeuge
    • GWG, die sofort abgesetzt werden
    • gebrauchte Wirtschaftsgüter

    Planen Sie daher das Betriebsergebnis, um den Gewinnfreibetrag optimal ausnützen zu können. Am 31.12. eines jeden Jahres oder dann, wenn der Gewinn schon feststeht, ist es für eine Steueroptimierung zu spät !

    Steuertipps zum Jahresende für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und Überschussrechner

    Grundsätzlich gelten beim Einnahmen-Ausgaben- und Überschussrechner die Einnahmen bzw. Ausgaben auf das Jahr steuerwirksam bezogen, im dem diese ab- und zugeflossen sind. Zugeflossen gilt ein Betrag mit Verschaffung der Verfügungsmacht.

    Es ist daher zu empfehlen, den bisherigen Gewinn des laufenden Jahres zu schätzen und bewusst durch Vorziehen von Einnahmen/Ausgaben zu steuern. Denn stark schwankende Gewinne in den verschiedenen Jahren können zu massiven Progressionsnachteilen und oft leicht vermeidbaren Steuerbelastungen führen.

    Ausnahmen gibt es für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen und bestimmte Vorauszahlungen.

    Glätten Sie daher Ihre Ergebnisse und sparen Sie Steuern ! Besprechen Sie sich mit Ihrem Steuerberater.

    Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin