Steuerreform 2015/2016: Registrierkassenpflicht
Die Finanzierung der Steuerreform soll durch eine erhöhte Betrugsbekämpfung erfolgen. Daher wird ab 01.01.2016 die Nutzung einer Registrierkasse unter folgenden Voraussetzungen verpflichtend: mehr…
Die Finanzierung der Steuerreform soll durch eine erhöhte Betrugsbekämpfung erfolgen. Daher wird ab 01.01.2016 die Nutzung einer Registrierkasse unter folgenden Voraussetzungen verpflichtend: mehr…
Der Selbstbehalt in der Krankenversicherung kann von 20% auf 10% halbiert werden, wenn eine gesunde Lebensweise vorliegt und Gesundheitsziele umgesetzt werden. mehr…
Neue Dienstnehmer müssen rechtzeitig vor dem Arbeitsbeginn angemeldet werden. Die Finanzpolizei kontrolliert die rechtzeitige Anmeldung und zwar auch die Uhrzeit der Übermittlung in das elektronische Datensammelsystem der Sozialversicherung. mehr…
Bei der Einkommensteuer sind bei der Veranlagung 2014 erstmals wieder Verluste zu 100% (statt bisher zu 75 %) mit den positiven Einkünften zu verrechnen. Dies führt insoweit zu Nachteilen, als das die unteren Tarifstufen bei der Einkommensteuer nicht ausgenützt werden können und auch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen steuerlich ins Leere zu gehen. mehr…
Einnahmen-Ausgaben-Rechner können durch das Vorziehen von Ausgaben oder Einnahmen ihre Einkünfte steuern, sodass es zu einer optimalen Steuerbelastung führt. Es sollen übermäßige Progressionsschwankungen innerhalb einiger Jahre auf jeden Fall vermieden werden.
Dabei gibt es aber folgende Schranken:
Berechnen Sie daher das vorläufige Ergebnis mit Ihrem Steuerberater, sodass Optimierungsbedarf erkannt wird.
Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen und bis zum 31.12.2014 in Betrieb nehmen, können Sie für 2014 noch die Halbjahres-Abschreibung geltend machen und somit Steuern sparen. Die Bezahlung muss nicht bis zum 31.12.2014 erfolgen.
Investitionen mit Anschaffungskosten bis zu EUR 400,00 können sofort als geringwertige Wirtschaftsgüter abgesetzt werden.
Prüfen Sie daher, ob eventuell Investitionen für das Jahr 2015 noch vorgezogen werden können.
Der Gewinnfreibetrag steht nur selbständig Erwerbstätigen zu und ist als Steuerbegünstigung zum Ausgleich der begünstigten Besteuerung der Sonderzahlungen von Dienstnehmern gedacht. Der Gewinnfreibetrag beträgt 13 % des Gewinnes und ist gedeckelt mit 45.350,00.
Der Grundfreibetrag von 13% (3.900,00) steht bis zu einem Gewinn von EUR 30.000,00 zu. Darüber hinaus sind begünstigte Investitionen notwendig, um den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend zu machen.
Berechnen Sie daher das vorläufige Ergebnis 2014 und nutzen Sie den Gewinnfreibetrag 2014 zur Gänze aus. Besprechen Sie sich daher mit dem Steuerberater.
Aufgrund meiner Anfrage an den bundesweiten Fachbereich wurde mir eine neue Information bezüglich der Weiterverrechnung der Betriebskosten bei unecht befreiter Vermietung mitgeteilt:
Es sind alle Betriebskosten (inklusive Wärmelieferung) bei der umsatzsteuerfreien Vermietung als unselbständige Nebenleistungen anzusehen und sind (entgegen den Ausführungen im UST-Protokoll 2004) steuerfrei weiter zu verrechnen.
Ab Herbst soll laut Auskunft der SVA der gewerblichen Wirtschaft der Zugang zu den Sozialversicherungs-Services auch über FinanzOnline möglich sein. Somit sind kein neuer Zugang und neues Passwort notwendig. Nach dem Einstieg in FinanzOnline wird bei Aufruf von „Services Sozialversicherung“ darauf hingewiesen, dass Ihre SV-Daten nur mit Ihrer Berechtigung eingesehen werden dürfen. Dies ist vor allem wichtig, wenn Mitarbeiter Zugang zu FinanzOnline des Unternehmers haben. Zusätzlich informiert die SVA über diesen Aufruf und eine tatsächliche Einsichtnahme schriftlich.
Österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2013 in den EU-Mitgliedstaaten rückerstatten lassen wollen, haben bis zum 30.09.2014 den Antrag über Finanzonline einzureichen. Belege sind grundsätzlich nicht mehr mitzusenden, können aber vom ausländischen Finanzamt verlangt werden. mehr…