Medizinprodukteabgabe ab 2011

12 Okt 2012
by Daniela Muehlmann
Abgabepflichtig sind Unternehmer, die gegen Entgelt Medizinprodukte an Letzverbraucher abgeben. Betroffen sind insbesondere die Berufe mit der Herstellung/Aufbereitung/Vermietung von Medizinprodukten, Optiker, Hörgeräteakustiker, Bandagisten, Orthopäden, Drogisten, Zahntechniker, Ärzte, Zahnärzte, wenn sie Medizinprodukte an Patienten abgeben.

Die umsatzabhängige Medizinprodukteabgabe ist im Wege der Selbstberechnung als Jahrespauschale und mit der Abgabenerklärung Medizinprodukte an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen bis zum 30.06. des Folgejahres abzuliefern.

Das Bundesamt plant, ein Aufforderungsschreiben an alle Abgabepflichtigen zu versenden.

Details findet man unter:
http://www.basg.gv.at/medizinprodukte/medizinprodukteabgabe/

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin