Steuer Blog

Wissenswertes um das Thema Steuern

Gaststättenpauschalierungsverordnung vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben !

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 14.03.2012 die Gaststättenpauschalierungsverordnung als verfassungswidrig aufgehoben. Bis zum 31.12.2012 kann sie jedoch noch angewandt werden. Der Gerichtshof war sich bewusst, dass eine unterjährige Außerkraftsetzung zu steuerlichen Problemen führen kann. Damit wird dem Ministerium die Möglichkeit gegeben, eine verfassungskonforme Lösung für eine Pauschalierungsbestimmung im Gaststättenbereich zu finden, die nicht Betriebe unterschiedlicher Kostenstruktur und Profitabilität über einen Kamm schert.

Die Anwendung der Pauschalierung hat mE für viele Steuerpflichtige hohe Freibeträge nach sich gezogen. Auch im Bereich der Vorsteuer-Pauschalierung konnten so oftmals recht hohe Gutschriften lukriert werden.
Es bleibt nun abzuwarten, wie eine neue Pauschalierung aussehen wird und welche Optimierungsmöglichkeiten dadurch entstehen.

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater ! Stellen Sie eine Vergleichsrechnung an und nutzen Sie noch in diesem Jahr diese Pauschalierungsmöglichkeit. Verschieben Sie wenn möglich  hohe Betriebsausgaben (bspw Reparaturarbeiten) in das nächste Jahr.

Immobilienbesteuerung neu ab 01.04.2012 – deutliche Entlastung für Betriebsgebäude !

Eine deutliche Steuerentlastung ist die Einbeziehung der Betriebsgebäude in den besonderen Steuersatz von 25%. Bis 31.03.2012 unterlagen die stillen Reserven von Betriebsgebäuden bis auf einige Ausnahmen den Tarifsteuersatz (Ausnahme bspw Hauptwohnsitzbefreiung, Hälfesteuersatz für bestimmte Veärußerungsgewinne).

Dieses Ergebnis ist bei Gebäuden deswegen unsystematsich, weil die Absetzung für Abnutzung von idR 2% bis 3 % jährlich, sowie Instandhaltungsaufwendungen sich zum Tarifsteuersatz ausgewirkt haben.
Unterschiede zum Privatbereich bestehen allerdings darin, dass die Einkünfte nicht pauschal zu ermitteln sind. Auch ein Inflationsabschlag bei älteren Betriebsgebäuden ist im Unterschied zum Privatbereich nicht zu berücksichtigen.

Prozesskosten und Strafen – Änderungen bei der Abzugsfähigkeit

(Highlights aus dem 2. Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2011)

Neuregelung:

Kosten eines gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Strafverfahrens, die in engem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen, sind nicht abzugsfähig, wenn es zu einem Schuldspruch kommt.
Vefahrenskosten in Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Verfolgung einer strafbaren Handlung (Diversion) sind wie die Diversionszahlung selbst nicht abzugsfähig.

Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden (etc) verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig.

Die Rechtslage bis 01.08.2011 sah vor, das Kosten iZm einem Strafverfahren auch dann noch abzugsfähig sind, wenn ein nur geringes Verschulden des Steuerpflichtigen vorlag. Kosten iZm einem Diversionsverfahren (nicht Diversionszahlung selbst) stellten Werbungskosten dar. Strafen und Geldbußen, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Einkunftsquelle standen, konnten dann abgesetzt werden, wenn sie verschuldensunabhängig verhängt wurden oder wenn nur ein geringes Verschulden vorlag.

Stornogebühren in der Hotellerie – Neues aus dem Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2011

Werden Stornogebühren in Höhe der bereits geleisteten Anzahlung verrechnet und wurde über die Anzahlung eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis ausgestellt, so kann die bereits erfolgte Anzahlungsbesteuerung nur dann rückgängig gemacht werden, wenn die ausgestellte Rechnung berichtigt wird.

Diese Aussage wurden nun in die aktuellen Umsatzsteuerrichtlinien übernommen. Demnach können auch Anzahlungsrechnungen eine Steuerschuld kraft Rechnungslegung begründen.

Es ist daher zu empfehlen, auf den Rechnungen für nichtunternehmerische Leistungsempfänger den Umsatzsteuerausweis zu vermeiden. Bei einer Rechnungsberichtigung ist befürchten, das der Hotelgast die Rückzahlung der Umsatzsteuer erwarten wird, wenn er eine korrigierte Rechnung erhält.

Auch würden durch diese Rechnungslegung keine administrativen Mehraufwendungen entstehen.

Nationalrat beschließt das 1. Stabilitätsgesetz 2012

Änderungen zur Regierungsvorlage bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Vermietungen

Eine steuerpflichtige Vermietung (mit 20 % Umsatzsteuer) soll nur dann möglich sein, wenn der Leistungsempfänger das Grundstück nahezu ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Unternehmer muss diese Voraussetzungen nachweisen !
Grund für die Schließung dieser Steuerlücke war, dass Bauvorhaben mangels Berechtigung zum Vorsteuerabzug ausgelagert und steuerpflichtig vermietet wurden. Nach Ablauf von 10 Jahren (Ende des Vorsteuerberichtigungszeitraumes) wurde nur mehr umsatzsteuerfrei vermietet.
Diese Regelung gilt für Miet- und Pachtverhältnisse, die nach dem 31.08.2012 beginnen (ursprünglich war gedacht 31.03.2012), sofern mit der Errichtung des Gebäudes nicht vor dem 01.09.2012 begonnen wurde sowie für Wohnungseigentum, dass nach dem 31.08.2012 erworben wird.
25 Mrz 2012
von Daniela Muehlmann

Befreiung für Kleinstunternehmer in der Gewerblichen Sozialversicherung

Keine Pflichtversicherung für Gewerbetreibende (daher nicht für Gesellschafter, Freiberufler und Neue Selbständige) bei geringfügiger Beschäftigung über Antrag (!!) in der Pensions- und Krankenversicherung.

Für diese Befreiung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

1. Ein Ausnahmeantrag muss gestellt werden. Gilt dann ab dem 1.1. des laufenden Kalenderjahres oder mit Monatserstem nach Antragstellung.
2. Umsätze bis max. EUR 30.000,00 (ein einmaliges Überschreiten um 15 % innerhalb von fünf Jahren ist unschädlich)

3. jährlichen Einkünfte dürfen die Geringfügigkeitsgrenze (2012 = 4.515,12) nicht übersteigen und

4. in den letzten 5 Jahren dürfen nicht mehr als 12 GSVG-Pflichtmonate vorliegen oder das Regelpensionsalter wurde vollendet oder das 57. Lj wurde vollendet und die letzten 5 Jahre vor der Antragstellung wurden die Voraussetzungen laut Punkt 2 und 3 erfüllt.

Tipp:

Voraussetzungen checken, Antrag stellen und durch gezielten Zufluss/Abfluss von Betriebsausgaben/einnahmen das Ergebnis steuern, sodass nicht durch geringfügiges Überschreiten der Einkunftsgrenzen die volle Versicherungspflicht entsteht.

Vergessen Sie die „alte“ Lehrlingsausbildungsprämie nicht !

Die Lehrlingsausbildungsprämie wurde mit Wirkung ab dem 28.06.2008 für neue Lehrverhältnisse abgeschafft. Für Lehrverhältnisse, die vor dem 28.06.2008 eingegangen worden sind, kann die Prämie weiterhin mit dem Formular E108c beantragt werden. Sie beträgt EUR 1.000,00 pro Lehrverhältnis und Kalenderjahr.

Die Lehrlingsausbildungsprämie ist letztmalig bei der Veranlagung für 2012 anwendbar. Vergessen Sie daher nicht, diese beim Finanzamt zu beantragen.

Nullkuponanleihen für die Nutzung des Gewinnfreibetrages:

Nullkuponanleihen für die Nutzung des Gewinnfreibetrages:

Eine Optimierung kann wie folgt aussehen:

Der Unternehmer erwirbt ab 01.04.2012 Nullkuponanleihen, bei denen der Ertrag geballt am Ende der Laufzeit ausbezahlt wird. Derartige Erträge unterliegen als Kursgewinne der Besteuerung. 13 % davon können durch Ausnützung des Gewinnfreibetrages steuerfrei gestellt werden. Gegenüber laufend verzinsten Anleihen besteht der Vorteil, dass keine Zinsen fließen, die von der Anwendung des Gewinnfreibetrages ausgeschlossen sind

Ertragsteuerliche Pauschalierungsmöglichkeiten bei Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, die Einkünfte aus selbständiger Arbeit beziehen, kann neben dem Betriebsausgabenpauschale von 6 % auch noch das Vorsteuer-Pauschale in Höhe von 1,8 % des Umsatzes abgezogen werden. Dies unabhängig davon, ob der Geschäftsführer Umsatzsteuer abführt oder nicht. Diese Pauschalierung wird oft vergessen !

Als Gewinnfreibetrag kann nur der Grundfreibetrag iHv max. EUR 3.900,00 zuerkannt werden, wenn die Basispauschalierung mit 6 % in Anspruch genommen wird. Ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag steht in diesem Fall nicht zu.

Steuertipp:

Optimieren Sie diese Pauschalierungen. Aufwendungen für die Geschäftsführertätigkeit sind direkt von der GmbH zu tragen, sodass die Pauschalierung mit 6 % günstiger ist. Vergessen Sie nicht die zusätzliche Vorsteuer-Pauschalierung. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Steuerberater.

Sparpaket 2012: Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes geplant

Mit der geplanten Neuregelung soll der Zeitraum für die Berichtigung des Vorsteuerabzuges von 10 auf 20 Jahren verlängert werden. Bisher konnte die Liegenschaft nach 10 Jahren ohne Vorsteuerberichtigung umsatzsteuerfrei verkauft werden.

Die geplante Änderung ist auf Grundstücke anzuwenden, die der Unternehmer nach dem 31.03.2012 erstmals in seinem Unternehmen als Anlagevermögen verwendet oder nutzt, sowie auf Vermietungen mit einem Vertragsabschluss nach dem 31.03.2012. Es sind daher auch bereits angegangene Bauvorhaben von der Neuregelung betroffen.
Steuertipp an Vermieter:
Schließen Sie den Mietvertrag noch bis zum 31.03.2012 ab !
Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin