Neues zur Gaststättenpauschalierung

Bekannterweise hat der VfGH Teile der Gaststättenpauschalierungs-VO als gesetzwidrig aufgehoben, wobei die Aufhebung einzelner Teile erst mit Ablauf des 31.12.2012 in Kraft tritt. In seiner Entscheidung vom 9.7.2012, RV/0245-I/12 verweigerte der UFS die Anwendung der Gaststättenpauschalierungs-VO generell mit der Begründung, dass diese Verordnung eine unionswidrige Beihilfe sei. Siehe hierzu meinen Blog vom 02.08.2012.

Das BMF  hat mit Schreiben vom 17.09.2012 mitgeteilt, dass es die Auffassung des UFS nicht teilt und die Finanzämter angewiesen wurden, die Pauschalierungsverordnung bei der Veranlagung 2012 noch anzuwenden.

Wenn man nun davon ausgeht, dass die Pauschalierung in der jetzigen Form nur mehr bis 2012 anzuwenden ist, sind unbedingt Optimierungsüberlegungen mit Ihrem Steuerberater anzustellen !

Empfehlenswert kann es daher sein, Betriebsausgaben in das Jahr 2013 zu verschieben (Zahlungsfluss) und Betriebseinnahmen wenn möglich noch vorzuziehen (zB Anzahlungen, Vorauszahlungen).

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin