Begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne – Achtung wegen Nachversteuerung !

Bilanzierende Unternehmen konnten bis 2009 Gewinne, die sie nicht entnommen haben, mit dem halben Durchschnittsteuersatz besteuern. Wurde diese Förderung in Anspruch genommen, müssen die begünstigt besteuerten Gewinne sieben Jahre lang im Unternehmen bleiben.

Wenn das Eigenkapital innerhalb von sieben Jahren ab der Inanspruchnahme der Begünstigung durch Entnahmen absinkt, kommt es zur Nachversteuerung.

Deshalb sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater und berechnen Sie Ihre bisherigen Entnahmen im Wirtschaftsjahr. Bei Überent-nahmen ist zu überlegen, ob betriebsnotwendige Einlagen noch rechtzeitig getätigt werden sollen.

Kommentar hinterlassen:

* - Pflichtfeld

*

code

Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin