Beförderungsnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen muss der Unternehmer eindeutig und leicht nachprüfbar nachweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat.

Im neuen Wartungserlass zur Umsatzsteuer hat das Bundesministerium für Finanzen nun Vorlagen für die Beförderung durch den Unternehmer selbst bzw. durch den Abnehmer zur Verfügung gestellt.

Diese sind auf den Seiten 131-132 des Wartungserlasses zu finden:
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz=%22BMF-010219%2F0288-VI%2F4%2F2012%22&gueltig=20121219&segid=%2263202.1.1+19.12.2012+16%3A08%3A27%3A40%22

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin