Gewerbetreibende, die Kleinstunternehmer sind, können bis 31.12.2012 einen Antrag auf Befreiung der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung stellen.
Die Voraussetzungen sind u.a.:
- Umsatz bis max. EUR 30.000,00 netto
- die versicherungspflichtigen Einkünfte übersteigen nicht die Geringfügigkeitsgrenze
- in den letzten fünf Jahren nicht mehr als 12 Pflichtversicherungsmonate in der Gewerblichen Sozialversicherung
Vergessen Sie daher den Antrag nicht und prüfen Sie Ihre Versicherungssituation mit Ihrem Steuerberater.