Befreiungen für Kleinstunternehmer in der Sozialversicherung

12 Dez 2012
by Daniela Muehlmann
Gewerbetreibende, die Kleinstunternehmer sind, können bis 31.12.2012 einen Antrag auf Befreiung der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung stellen.

Die Voraussetzungen sind u.a.:

  • Umsatz bis max. EUR 30.000,00 netto
  • die versicherungspflichtigen Einkünfte übersteigen nicht die Geringfügigkeitsgrenze
  • in den letzten fünf Jahren nicht mehr als 12 Pflichtversicherungsmonate in der Gewerblichen Sozialversicherung

Vergessen Sie daher den Antrag nicht und prüfen Sie Ihre Versicherungssituation mit Ihrem Steuerberater.

Kommentar hinterlassen:

* - Pflichtfeld

*

code

Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin