Unternehmer dürfen ab 2013 die Rechnung auch per E-Mail übermitteln, wenn der Rechnungsempfänger der Verwendung der elektronischen Rechnung zustimmt. Durch die Neuregelung sollen Papier- und elektronische Rechnungen gleichgestellt werden. Es sollen auch die Anforderungen an eine elektronische Rechnung für Umsatzsteuerzwecke deutlich reduziert werden.
Im Ergebnis können zukünftig auch elektronische Rechnungen, die zB per E-Mail oder E-Mail-Anhang in einem elektronischen Format (zB PDF) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug berechtigen, ohne dass eine Signatur iSd Signaturgesetzes notwendig ist.