Neuerungen in 2013: Ausfallshaftung für faktische Geschäftsführer

16 Jan 2013
by Daniela Muehlmann

In der Bundesabgabenordnung gibt es ab 2013 folgende verschärfte Haftungsbestimmungen:

Es kommt derzeit vereinzelt vor, dass Personen, die nicht im Firmenbuch als Geschäftsführer eingetragen sind, dennoch Einfluss ausüben oder faktisch die Geschäfte führen. Diese Personen, die auf die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten Einfluss nehmen (zB faktische Geschäftsführer) sollen ab 01.01.2013 von der Finanzverwaltung zu einer Ausfallshaftung herangezogen werden.

Für die Haftung ist maßgebend, ob Einfluss auf die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten ausgeübt wird, insbesondere auf die Führung von Büchern und Aufzeichnungen, Einreichung von Abgabenerklärungen und die Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten. Außerdem setzt die Ausfallshaftung die Uneinbringlichkeit der Abgabenschulden beim Primärschuldner voraus.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin