Neuerungen beim Pendlerpauschale ab 2013
Ab 2013 haben auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf ein anteiliges Pendlerpauschale:
Legt der Arbeitnehmer die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte
- an mindestens 4, aber nicht mehr als 7 Tagen im Kalendermonat zurück, besteht Anspruch auf 1/3 des Pendlerpauschales
- an mindestens 8, aber nicht mehr als 10 Tagen im Kalendermonat zurück, besteht Anspruch auf 2/3 des Pendlerpauschales
- an mindestens 11 Tagen im Kalendermonat, besteht Anspruch auf das volle Kalendermonat
Sonstige Neuerungen beim Pendlerpauschale:
Arbeitnehmer, die einen Firmen-PKW auch privat benutzen können (Sachbezug), soll kein Pendlerpauschale mehr zustehen.
Eine Verordnung soll konkret festlegen
- wie die Entfernung zu ermitteln ist und
- wann die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar ist.
Außerdem soll ein Entfernungsrechner auf der BMF-Homepage installiert werden, der über die maßgebliche Entfernung und die Zumutbarkeit Auskunft geben soll. Man darf gespannt sein !