Jobticket – neu ab 2013

Der Arbeitgeber soll ab 2013 die Möglichkeit erhalten, auch jene Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf ein Pendlerpauschale haben, zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem öffentlichen Verkehrsmittel befördern zu lassen, ohne dass dies beim Arbeitnehmer zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt. (Jobticket für alle !)

Diese Regelung soll auch für jene Fälle gelten, in denen der Arbeitgeber nur einen Teil der Kosten übernimmt.

In jedem Fall gilt, dass eine „Gehaltsumwandlung“ zu einem steuerpflichtigen Sachbezug führt.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin