Steuer Blog

Wissenswertes um das Thema Steuern

Sozialbetrug bei Scheinameldungen

Seit 01.01.2016 gilt das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz. Unter Sozialbetrug versteht man insbesondere folgende Handlungen:

 

  • Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (Nichtbezahlung)
  • betrügerisches Anmelden, mit dem Wissen, dass die Beiträge nicht vollständig geleistet werden
  • organisierte Schwarzarbeit UND
  • die Anmeldung von Personen zur Sozialversicherung mit dem Vorsatz Versicherungs-, Sozial- oder sonstige Transferleistungen zu beziehen, obwohl diese keine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen !

Um dies zu verhindern, sollen die Behörden sich gegenseitig unterstützen und besser zusammenarbeiten und bei Vorliegen eines Verdachts werden die Informationen in der neuen Sozialbetrugsdatenbank festgehalten.

Weiter führen die Krankenversicherungsträger Risiko- und Auffälligkeitsanalysen durch.

Handwerkerbonus bis 2017 verlängert

Das Plenum des Nationalrates hat am 18.5.2016 die Regierungsvorlage beschlossen, mit welcher der Bonus auf Handwerkerleistungen ab Juni 2016 und für das Jahr 2017 wiedereingeführt wird. Gefördert werden 20 % der Handwerkerleistung bis höchstens EUR 3.000,-, dh der maximale Förderbetrag pro Förderungswerber beträgt EUR 600,- pro Jahr.
Neu ist, dass aufgrund der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht auch bar bezahlte Rechnungen an den Handwerker zur Antragstellung des Handwerkerbonus akzeptiert werden.

Beihilfe für Tiroler Pendler

Berufspendler können bei geringen Einkommen beim Land Tirol, Sachgebiet Arbeitsmarktförderung, rückwirkend eine Beihilfe für 2015 beantragen. Voraussetzungen sind  ein geringes Einkommen und dass die Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nur für einen Teilbetrag zumutbar war. Zudem muss die Strecke zwischen Wohn- und Arbeitsort bei Tagespendlern mindestens 20 km, bei Wochenendpendlern mindestens 100 km betragen und das Dienstverhältnis muss mindestens sechs Monate gedauert haben.

Die Einkommensgrenzen liegen bei 1.900,00 für Alleinstehende und 2.700,00 für Zwei-Personen-Haushalte und steigen um 200,00 für jede weitere Person im Haushalt.

Anträge können nur online bis 30.06.2016 gestellt werden:

Antrag Pendlerförderung

 

 

 

Verpflichtende elektronische Zahlungen an das Finanzamt ab 01.04.2016

Ab 01.04.2016 müssen Zahlungen an das Finanzamt elektronisch erfolgen, wenn dies dem Steuerpflichtigen zumutbar ist.

Zumutbar ist die elektronische Überweisung dann, wenn der das E-Banking-System der Bank verwendet und über einen Internetanschluss verfügt.  Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so muss die Steuerzahlung über die Funktion „Finanzamtszahlung“ im E-Banking-System erfolgen oder im Weges des „eps“-Verfahrens, das im Finanzonline zur Verfügung steht

Eine Beschreibung des EPS-Verfahrens finden Sie unter:

https://www.finanzonline.bmf.gv.at/fon/html/eZahlung.pdf

Im Umkehrschluss bedeutet das, wenn man kein Electronic-Banking-System nutzt, aber trotzdem über einen Internetanschluss verfügt, dass man wie bisher die Zahlungen mit den herkömmlichen Zahlungsanweisungen durchführen kann. Wichtig ist aber, regelmäßig zu prüfen, ob die Zahlungen auch richtig zugeordnet wurden und eventuell einen Antrag auf Berichtigung der Verbuchung einzubringen.

NOVA-Vergütung bei Veräußerung (Lieferung) eines Fahrzeuges ins Ausland durch Private ab 01.01.2016

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 29.11.2014 den Ausschluss der NoVA-Vergütung an Private und Unternehmer, die das Fahrzeug nicht überwiegend betrieblich nutzen, als verfassungswidrig aufgehoben.

Daher wurde das NoVAG mit Wirksamkeit ab 01.01.2016 geändert und wurde die Grundlage dafür geschaffen, dass auch für nichtunternehmerisch genutzte Fahrzeuge ein Anspruch auf Vergütung der NoVA besteht.  Im Ergebnis kann daher ab 01.01.2016 für alle NoVA-belasteten Fahrzeuge, die dauerhaft vom Inland ins Ausland gelangen eine aliquote NoVA-Vergütung beantragt werden.

Werbungskosten noch vor dem 31.12.2015 bezahlen

Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2015 bezahlt werden, damit sie heuer noch von der Steuer abgesetzt werden können. Es sind bspw Fortbildung-, Umschulungskosten, Kosten für doppelte Haushaltsführung, Familienheimfahrten, Telefon-, Internetkosten, Fachliteratur absetzbar.

In 2015 gelten noch höhere Eingangssteuersätze, daher ist eine Zahlung bis 31.12.2015 in den meisten Fällen zu empfehlen, da der Steuervorteil idR höher ist.

Arbeitnehmerveranlagung 2010 bis spätestens 31.12.2015 beantragen

Am 31.12.2015 endet die Frist für den Antrag der Arbeitnehmerveranlagung für 2010 zur Geltendmachung von

  • Werbungskosten, Pendlerpauschale, Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbeträge
  • Unterhaltsabsetzbeträge oder
  • Gutschrift der Negativsteuer.

Hat ein Dienstgeber im Jahr 2010 von den Gehaltsbezügen zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann diese bis spätestens 31.12.2015 beim Finanzamt mittels Rückzahlungsantrag rückgefordert werden.

Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug ab 01.01.2016

Durch das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz werden weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Sozialbetrug in der Zusammenarbeit verschiedener Behörden und Sozialversicherungsträger geregelt.

Sozialbetrug ist insbesondere, wenn

  • vorsätzliches Beiträge durch den Dienstgeber dem Versicherungsträge vorenthalten werden
  • jemand eine Anmeldung zur SV/BUAG in Auftrag gibt mit dem Wissen, dass die Beiträge nicht vollständig geleistet werden
  • Personen gewerbsmäßig ohne Gewerbeberechtigung überlassen werden
  • größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen beschäftigt werden
  • Personen mit dem Vorsatz angemeldet werden, Versicherungs- und Sozial- oder sonstige Transferleistungen zu beziehen, ohne eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen (Scheinbeschäftigung)

 

In Zukunft soll eine „Scheinunternehmerliste“ beim BMF geführt werden. Weiter ist geplant, dass durch die KV-Träger eine Risiko- und Auffälligkeitsanalyse verpflichtend durchzuführen ist.

Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin