Neuerungen beim Pendlerpauschale ab 2013

Ab 2013 haben auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer Anspruch auf ein anteiliges Pendlerpauschale:

Legt der Arbeitnehmer die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte

  • an mindestens 4, aber nicht mehr als 7 Tagen im Kalendermonat zurück, besteht Anspruch auf 1/3 des Pendlerpauschales
  • an mindestens 8, aber nicht mehr als 10 Tagen im Kalendermonat zurück, besteht Anspruch auf 2/3 des Pendlerpauschales
  • an mindestens 11 Tagen im Kalendermonat, besteht Anspruch auf das volle Kalendermonat

Sonstige Neuerungen beim Pendlerpauschale:

Arbeitnehmer, die einen Firmen-PKW auch privat benutzen können (Sachbezug), soll kein Pendlerpauschale mehr zustehen.

Eine Verordnung soll konkret festlegen

  • wie die Entfernung zu ermitteln ist und
  • wann die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln unzumutbar ist.

Außerdem soll ein Entfernungsrechner auf der BMF-Homepage installiert werden, der über die maßgebliche Entfernung und die Zumutbarkeit Auskunft geben soll. Man darf gespannt sein !

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin