Das neue Pensionskonto
Im Juni 2014 startet das neue Pensionskonto, aus dem sich der aktuelle Ansparbetrag für Ihre Pension ablesen lässt. mehr…
Im Juni 2014 startet das neue Pensionskonto, aus dem sich der aktuelle Ansparbetrag für Ihre Pension ablesen lässt. mehr…
Der in der Pendlerverordnung vorgesehene Pendlerrechner zur Ermittlung eines allfälligen zustehenden Pendlerpauschales ist nun unter https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/ online.
Die Pendlerverordnung ist grundsätzlich ab 01.01.2014 anzuwenden, eine rückwirkende Anwendung ist aber vorgesehen. Dies soll mittels Aufrollung bis spätestens 30.09.2014 erfolgen.
(Salzburger Steuerdialog 2013 – Beantwortung von Zweifelsfragen zur Lohnsteuer)
Für jene Kapitaleinkünfte, bei denen ein eingeschränkter Verlustausgleich vorgesehen ist, sollten Sie überlegen, ob es steuerlich unter Umständen günstiger wäre, noch heuer einen Verlust bzw. einen Gewinn zu realisieren. Andernfalls kann passieren, dass ein realisierter Verlust nicht steuerwirksam ist.
Sprechen Sie daher mit Ihrem Steuerberater !
Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2013 bezahlt werden, damit sie
in 2013 noch von der Steuer abgesetzt werden können.
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Insbesondere ist an Fortbildungskosten, Familienheimfahrten, Kosten
für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur,
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Mitgliedsbeiträge etc zu denken. Auch heuer noch geleistete Voraus-
zahlungen für derartige Kosten können noch heuer abgesetzt werden.
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Ausbildungskosten, wenn sie mit der beruflichen oder einer verwandten
Tätigkeit im Zusammenhang stehen und Kosten der Umschulung
können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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Am 31.12.2013 endet die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für 2008.
Hat ein Dienstgeber im Jahr 2008 von den Gehaltsbezügen des Dienstnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2013 einen Rückzahlungsantrag stellen.
Beispiele:
Fazit:
Durch die Übernahme fremder abgabenrechtlicher Verpflichtungen wird freiwillig auch ein nicht zu unterschätzendes strafrechtliches Risiko eingegangen.
Das Finanzministerium hat über steuerliche Erleichterungen wie folgt informiert:
Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsangaben:
Es sind keine Gebühren bei folgenden Tatbeständen zu entrichten, sofern sie auf eine Katastrophe zurückzuführen sind:
Erstreckung der Frist für die Einreichung folgender Abgabenerklärungen:
Verlängerung der Frist zur Abgabe der Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Umsatzsteuererklärung, sowie für die Feststellung der Einkünfte bei Personengesellschaften werden von Ende Juni 2013 auf 31.08.2013.
Erleichterung bei Steuernachzahlungen:
Das BMF hat am 04.06.2013 über mögliche steuerliche Maßnahmen und Vergünstigungen für Betroffene als auch für jene, die durch ihre Spende einen wertvollen Beitrag leisten, informiert:
Die Highlights daraus sind:
Als außergewöhnliche Belastungen im Privatbereich kommen in Betracht:
Die steuerliche Berücksichtigung kann durch einen eigenen Freibetragsbescheid vorgezogen werden !