Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2013 bezahlt werden, damit sie
in 2013 noch von der Steuer abgesetzt werden können.
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Insbesondere ist an Fortbildungskosten, Familienheimfahrten, Kosten
für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur,
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Mitgliedsbeiträge etc zu denken. Auch heuer noch geleistete Voraus-
zahlungen für derartige Kosten können noch heuer abgesetzt werden.
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Ausbildungskosten, wenn sie mit der beruflichen oder einer verwandten
Tätigkeit im Zusammenhang stehen und Kosten der Umschulung
können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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