Verlustausgleich bei Kapitaleinkünften – Steuertipps zum Jahresende

Für jene Kapitaleinkünfte, bei denen ein eingeschränkter Verlustausgleich vorgesehen ist, sollten Sie überlegen, ob es steuerlich unter Umständen günstiger wäre, noch heuer einen Verlust bzw. einen Gewinn zu realisieren. Andernfalls kann passieren, dass ein realisierter Verlust nicht steuerwirksam ist.

Sprechen Sie daher mit Ihrem Steuerberater !

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin