Das neue Pensionskonto
Im Juni 2014 startet das neue Pensionskonto, aus dem sich der aktuelle Ansparbetrag für Ihre Pension ablesen lässt. weiter lesen…
Im Juni 2014 startet das neue Pensionskonto, aus dem sich der aktuelle Ansparbetrag für Ihre Pension ablesen lässt. weiter lesen…
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung. Die UID-Nummer des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers sind Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung.
Mit dem Umsatzsteuer-Wartungserlass wurde die Erleichterung gestrichen, dass der Rechnungs-empfänger die UID-Nummer des Rechnungsausstellers nicht zu prüfen hat.
Daher ist seit 29.11.2013 die UID-Nummer des Rechnungsausstellers zu prüfen. Bei neuen Geschäftskontakten empfiehlt sich daher die lückenlose Prüfung, bei bestehenden Geschäfts-kontakten empfiehlt sich, diese in regelmäßigen Abständen zu prüfen und die Prüfung zu dokumentieren !
Der höchste Sachbezugswert für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs wird von bisher EUR 600,00 auf EUR 720,00 erhöht.
Beträgt die monatliche Fahrtstrecke nicht mehr als 500 km, ist ein Sachbezugswert von maximal EUR 360,00 (bisher EUR 300,00) anzusetzen.
Die Luxustangente für PKW bleibt mit EUR 40.000,00 Anschaffungskosten unverändert gleich hoch.
Die neue Sachbezugswerteverordnung ist anzuwenden, wenn
In den monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen entfallen ab 01.01.2014 die Angaben betreffende der Kennzahlen 027 (Vorsteuern betreffend KFZ) und KZ 028 (Vorsteuern betreffend Gebäude).
Der in der Pendlerverordnung vorgesehene Pendlerrechner zur Ermittlung eines allfälligen zustehenden Pendlerpauschales ist nun unter https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/ online.
Die Pendlerverordnung ist grundsätzlich ab 01.01.2014 anzuwenden, eine rückwirkende Anwendung ist aber vorgesehen. Dies soll mittels Aufrollung bis spätestens 30.09.2014 erfolgen.
(Salzburger Steuerdialog 2013 – Beantwortung von Zweifelsfragen zur Lohnsteuer)
Für jene Kapitaleinkünfte, bei denen ein eingeschränkter Verlustausgleich vorgesehen ist, sollten Sie überlegen, ob es steuerlich unter Umständen günstiger wäre, noch heuer einen Verlust bzw. einen Gewinn zu realisieren. Andernfalls kann passieren, dass ein realisierter Verlust nicht steuerwirksam ist.
Sprechen Sie daher mit Ihrem Steuerberater !
Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2013 bezahlt werden, damit sie
in 2013 noch von der Steuer abgesetzt werden können.
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Insbesondere ist an Fortbildungskosten, Familienheimfahrten, Kosten
für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur,
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Mitgliedsbeiträge etc zu denken. Auch heuer noch geleistete Voraus-
zahlungen für derartige Kosten können noch heuer abgesetzt werden.
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Ausbildungskosten, wenn sie mit der beruflichen oder einer verwandten
Tätigkeit im Zusammenhang stehen und Kosten der Umschulung
können als Werbungskosten geltend gemacht werden.
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