Steuer Blog

Wissenswertes um das Thema Steuern

Vorsteuerabzug: Was der Rechnungsempfänger prüfen muss !

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung. Die UID-Nummer des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers sind Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung.

Mit dem Umsatzsteuer-Wartungserlass wurde die Erleichterung gestrichen, dass der Rechnungs-empfänger die UID-Nummer des Rechnungsausstellers nicht zu prüfen hat.

Daher ist seit 29.11.2013 die UID-Nummer des Rechnungsausstellers zu prüfen. Bei neuen Geschäftskontakten empfiehlt sich daher die lückenlose Prüfung, bei bestehenden Geschäfts-kontakten empfiehlt sich, diese in regelmäßigen Abständen zu prüfen und die  Prüfung zu dokumentieren !

Handwerkerbonus

Der Nationalrat hat die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen. Es sollen Handwerkerleistungen in Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von im Inland gelegenen Wohnraum gefördert werden. Gefördert werden nur die Kosten für die reine Arbeitsleistung inklusive Fahrtkosten. Materialkosten, Kosten für Waren und Entsorgung sind nicht Gegenstand der Förderung.
 
Die Maßnahmen müssen nach dem 30.06.2014 und vor dem 31.12.2015 begonnen werden. Förderungswerber können nur natürliche Personen sein.
 
Die Höhe der Förderung beträgt 20 % der förderbaren Kosen ohne Umsatzsteuer. Die Kosten müssen mindestens EUR 200,00 betragen. Die Höchstgrenze der förderbaren Kosten pro Förderungswerber, Wohneinheit und Jahr betragen EUR 3.000,00 (ohne Umsatzsteuer).
 
Es stehen allerdings nur begrenzte Mittel aus dem Budget zur Verfügung. Details zur genauen Abwicklung sind noch nicht bekannt.

Erhöhung der PKW-Sachbezugswerte ab 01.03.2014

Der höchste Sachbezugswert für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs wird von bisher EUR 600,00 auf EUR 720,00 erhöht.

Beträgt die monatliche Fahrtstrecke nicht mehr als 500 km, ist ein Sachbezugswert von maximal EUR 360,00 (bisher EUR 300,00) anzusetzen.

Die Luxustangente für PKW bleibt mit EUR 40.000,00 Anschaffungskosten unverändert gleich hoch.

Die neue Sachbezugswerteverordnung ist anzuwenden, wenn

  • die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmals ab der Veranlagung 2014 für die Zeiträume, die nach dem 28.02.2014 enden
  • die Einkommensteuer durch Abzug (Lohnsteuer) erhoben wird, erstmals für Lohnzahlung-szeiträume, die nach dem 28.02.2014 enden

Pendlerrechner liefert falsche Ergebnisse

Der in der Pendlerverordnung vorgesehene Pendlerrechner zur Ermittlung eines allfälligen zustehenden Pendlerpauschales ist nun unter https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/ online.

Die Pendlerverordnung ist grundsätzlich ab 01.01.2014 anzuwenden, eine rückwirkende Anwendung ist aber vorgesehen. Dies soll mittels Aufrollung bis spätestens 30.09.2014 erfolgen.

Der Pendlerrechner wurde in den Medien bisher heftig kritisiert und liefert laut Berichten  zum Teil falsche Ergebnisse. Bei einem falschen Ergebnis ist der Gegenbeweis zulässig, allerdings nur im Rahmen der jährlichen Veranlagung !

Wann sind Umschulungskosten als Werbungskosen absetzbar ?

Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit von Umschulungskosten ist, dass der neue Beruf zwar nicht als Haupttätigkeit ausgeübt werden muss, aber die Eignung für ein zukünftiges Steuersubstrat besitzt.

Der Zweck der Umschulung muss darin bestehen, eine andere Berufstätigkeit tatsächlich ausüben zu wollen. Ob dies der Fall ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen. Spricht das Gesamtbild für das Vorliegen einer Absicht, Einkünfte zu erzielen, liegen sofort Werbungskosten vor, und zwar auch dann, wenn die tatsächliche Ausübung des angestrebten Berufs letztlich scheitert, zB weil der Steuerpflichtige tatsächlich keinen Arbeitsplatz findet.

(Salzburger Steuerdialog 2013 – Beantwortung von Zweifelsfragen zur Lohnsteuer)

Verlustausgleich bei Kapitaleinkünften – Steuertipps zum Jahresende

Für jene Kapitaleinkünfte, bei denen ein eingeschränkter Verlustausgleich vorgesehen ist, sollten Sie überlegen, ob es steuerlich unter Umständen günstiger wäre, noch heuer einen Verlust bzw. einen Gewinn zu realisieren. Andernfalls kann passieren, dass ein realisierter Verlust nicht steuerwirksam ist.

Sprechen Sie daher mit Ihrem Steuerberater !

Steuertipps zum Jahresende – Werbungskosten noch vor dem 31.12.2013 bezahlen.

Werbungskosten müssen bis zum 31.12.2013 bezahlt werden, damit sie
in 2013 noch von der Steuer abgesetzt werden können.   
Insbesondere ist an Fortbildungskosten, Familienheimfahrten, Kosten
für eine doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Fachliteratur,
Mitgliedsbeiträge etc zu denken. Auch heuer noch geleistete Voraus-
zahlungen für derartige Kosten können noch heuer abgesetzt werden.   
Ausbildungskosten, wenn sie mit der beruflichen oder einer verwandten
Tätigkeit im Zusammenhang stehen und Kosten der Umschulung
können als Werbungskosten geltend gemacht werden.   
Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin