Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung. Die UID-Nummer des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers sind Bestandteile einer ordnungsgemäßen Rechnung.
Mit dem Umsatzsteuer-Wartungserlass wurde die Erleichterung gestrichen, dass der Rechnungs-empfänger die UID-Nummer des Rechnungsausstellers nicht zu prüfen hat.
Daher ist seit 29.11.2013 die UID-Nummer des Rechnungsausstellers zu prüfen. Bei neuen Geschäftskontakten empfiehlt sich daher die lückenlose Prüfung, bei bestehenden Geschäfts-kontakten empfiehlt sich, diese in regelmäßigen Abständen zu prüfen und die Prüfung zu dokumentieren !