Entfall der 75% Vortragsgrenze für Verluste ab 2014

Derzeit können Verlustvorträge aus Vorjahren höchstens mit 75 % der Einkünfte verrechnet werden. Diese Verrechnungsgrenze wird ab der Veranlagung 2014 für Einkommensteuerpflichtige entfallen.

In vielen Fällen kann diese Maßnahme zu einer zusätzlichen Steuerbelastung führen. Bisher blieben 25 % der Einkünfte als Besteuerungsgrundlage übrig und es konnten Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Absetzbeträge steuerwirksam berücksichtigt werden. Weiter konnten bisher die niedrigen Tarifstufen ausgenützt werden.
Daher wird es ab 2014  noch wichtiger sein, die Steuerbemessungsgrundlage mit dem Steuerberater zu steuern, um eine optimale Steuerbelastung zu erreichen. Solche Versäumnisse können auch bei Klein/Mittelverdienern zu einer erheblichen Mehrbelastung führen.

 

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin