Erhöhung der PKW-Sachbezugswerte ab 01.03.2014

Der höchste Sachbezugswert für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeugs wird von bisher EUR 600,00 auf EUR 720,00 erhöht.

Beträgt die monatliche Fahrtstrecke nicht mehr als 500 km, ist ein Sachbezugswert von maximal EUR 360,00 (bisher EUR 300,00) anzusetzen.

Die Luxustangente für PKW bleibt mit EUR 40.000,00 Anschaffungskosten unverändert gleich hoch.

Die neue Sachbezugswerteverordnung ist anzuwenden, wenn

  • die Einkommensteuer veranlagt wird, erstmals ab der Veranlagung 2014 für die Zeiträume, die nach dem 28.02.2014 enden
  • die Einkommensteuer durch Abzug (Lohnsteuer) erhoben wird, erstmals für Lohnzahlung-szeiträume, die nach dem 28.02.2014 enden

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin