Steuer Blog

Wissenswertes um das Thema Steuern
18 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Sparpaket 2012 – Einschränkung des Gewinnfreibetrages geplant
Der Gewinnfreibetrag soll ab einem begünstigten Gewinn von EUR 175.000,00 auf 7 % (statt bisher 13 %) und für die nächsten EUR 230.000,00 auf 4,5 % der Bemessungsgrundlage reduziert.
Der maximale Gewinnfreibetrag soll statt bisher EUR 100.000,00 nur mehr EUR 45.350,00 betragen.  Übersteigt die Bemessungsgrundlage EUR 175.000,00 ist ein Durchschnittssatz (Gewinnfreibetrag dividiert durch die Bemessungsgrundlage) zu ermitteln.
Diese Angaben sind dem Entwurf des Stabilitätsgesetzes 2012 entnommen.
Steuertipp:
Verabsäumen Sie es auf keinen Fall, die optimale Ausnützung des Gewinnfreibetrages mit Ihrem Steuerberater zu steuern. Sprechen Sie mit ihm auch über die Optimierung der Bemessungsgrundlage (Bsp Verkauf einer Anleihe kurz vor dem Kupontermin. Im Veräußerungserlös enthaltene Stückzinsen erhöhen die Bemessungsgrundlage für den Gewinnfreibetrag).
17 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Steuerliche Begünstigungen für Kinder (IV)

Als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind Unterhaltsleistungen an Kinder allerdings auch dann, wenn sie an Kinder geleistet werden, die sich ständig in einem Land außerhalb der EU bzw. des EWR aufhalten und die dort einem (weiteren) Haushalt des Steuerpflichtigen angehören.
Absetzbar ist in derartigen Fällen grundsätzlich der laufende, nach den ausländischen Lebenshaltungkosten angemessene Unterhalt. In der Praxis wird normalerweise ein pauschaler Abzug vorgenommen (Richtwert pro Kind EUR 50,00). Ein Selbstbehalt wird nicht berechnet.
17 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Aktuelle UFS-Entscheidung zur Spekulationsfrist:

Bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an einer grundstücksverwaltenden Mitunternehmerschaft gilt auch hinsichtlich der „Grundstücksquote“ die kurze 1-jährige Spekulationsfrist für andere Wirtschaftsgüter. Die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs 1 lit e BAO bietet keine Grundlage dafür, die Veräußerung einer gesamthänderischen Beteiligung im Rahmen des § 30 Abs 1 Z 1 lit b EStG in eine anteilige Grundstücksveräußerung umzuqualifizieren.
PS: Weitere Informationen zum Auslaufen der Spekulationsfrist bei Liegenschaftsveräußerungen im Privatvermögen aufgrund des Sparpaketes 2012 gibt es nächste Woche.

16 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Steuerliche Begünstigungen für Kinder (III)

Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, z.B. Besuch einer auswärtigen Universität, gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes KEINE entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht.
Dafür steht ein Pauschalbetrag von EUR 110,00 / Monat ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes zu.  Der Pauschalbetrag steht auch während der Ferien zu, bei Beginn oder Ende des Studienjahres aber nur für die Monate der Ausbildung.
15 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Achtung – Sparpaket 2012:

Veräußerungen von Liegenschaften im Privatvermögen sollen ab 01.04.2012 dem KEST-Abzug unterliegen. Die Spekulationsfrist von 10 bzw. 15 Jahren soll gänzlich gestrichen werden.
Die Steuerbefreiungen für Hauptwohnsitz, selbst hergestellte Gebäude und Enteignungen sollen bestehen bleiben.
Bitte sprechen Sie sich DRINGEND mit Ihrem Steuerberater ab !! Er kann Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, dass die bisher eingetretenen Wertsteigerungen steuerfrei bleiben.
14 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Aufzeichnungspflichten bei Betriebsveranstaltungen  – keine Praxisnähe mehr !

Im Zuge des Salzburger Steuerdialogs 2011 wurde die Zweifelsfrage erörtert, ob, wenn es für den Arbeitgeber offensichtlich ist, dass (zumindest bei einigen Arbeitnehmern) der Freibetrag von EUR 365,00 für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen überschritten wird, eine pauschale Versteuerung dieses übersteigenden Betrages (Anzahl der Arbeitnehmer x 365,00 – Kosten Betriebsveranstaltung) zulässig sein kann.
Das BMF teilte mit, dass eine pauschale Versteuerung im Gesetz keine Deckung findet und, falls mit einer Überschreitung zu rechnen ist, für jede Veranstaltung und jeden einzelnen Arbeitnehmer Aufzeichnungen über die Teilnahme zu führen sind.
Angesichts der jüngsten Rechtsmeinung ist auf eine baldige Neuregelung zu hoffen, um keine überbordenden Ermittlungs- und Dokumentationspflichten auszulösen und einen vernünftigen abgabenrechtlichen Umgang zu gewährleisten.
13 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Steuerliche Begünstigungen für Kinder (II)

Wenn Sie für ein Kind, das nicht zu Ihrem Haushalt gehört hat und für das weder Ihnen noch Ihrem von Ihnen nicht getrennt lebenden (Ehe-)Partner Familienbeihilfe gewährt wurde, im Jahr 2011 den gesetzlichen Unterhalt geleistet haben, steht Ihnen ein Unterhaltsabsetzbetrag zu.

Weitere Zahlungen für Ihre Kinder zB Krankheitskosten wie Brille oder Zahnregulierung können nur dann als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wenn sie zusätzlich zu den laufenden Alimentationszahlungen geleistet werden.

13 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Sachbezug bei privater Fahrzeugnutzung (GmbH & Co KG) ?

Laut einem aktuellen VwGH-Erkenntnis kann die Abgabenbehörde nicht einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug unterstellen, wenn der Kommanditist einer KG, der auch Gesellschafter-GF der Komplementär-GmbH ist, einen von der KG geleasten PKW auch privat nutzt.  Wenn sich aus den schriftlichen Vereinbarungen mit der KG nicht entnehmen lässt, dass die Sachleistung eine weitere Geschäftsführungsvergütung sein soll und es auch keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die GmbH ihrem Geschäftsführer aufgrund mündlicher oder konkludenter Dienstverträge einen Dienstwagen für Privatfahrten überlässt, kann kein Sachbezug unterstellt werden und stellt die Privatnutzung eine Entnahme aus der KG dar.

Tipp: Die Behörde hat den Sachverhalt genau zu ermitteln. Es besteht aber weiter eine Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Der Bescheid wurde vom VwGH deshalb aufgehoben, weil sich die Sachverhaltsannahme der Behörde nicht als Ergebnis einer schlüssigen Beweiswürdigung erwiesen hat.

12 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Steuerliche Begünstigungen für Kinder (I)

Für ein Kind, das sich ständig im Inland, in einem MS der EU, einem Staat des EWR oder in der Schweiz aufhält, steht ein Kinderfreibetrag zu.

Der Kinderfreibetrag (EUR 220,00) kann von jener Person bzw. deren (Ehe-)Partner/in beantragt werden, der/dem Familienbeihilfe für dieses Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht. Wird ein Kinderfreibetrag von beiden Eltern geltend gemacht, beträgt er je Antragsteller EUR 132,00. Tipp: Günstigkeitsvergleich anstellen und eventuell den höheren Kinderfreibetrag iHv EUR 220,00 bei dem Partner geltend machen, der die höhere Steuerprogression hat.

Auch ein nicht haushaltszugehöriger Elternteil kann den Kinderfreibetrag iHv EUR 132,00 geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass dem Elternteil der Unterhaltsabsetzbetrag für mehr als sechs Monate zusteht.

Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin