14 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Aufzeichnungspflichten bei Betriebsveranstaltungen  – keine Praxisnähe mehr !

Im Zuge des Salzburger Steuerdialogs 2011 wurde die Zweifelsfrage erörtert, ob, wenn es für den Arbeitgeber offensichtlich ist, dass (zumindest bei einigen Arbeitnehmern) der Freibetrag von EUR 365,00 für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen überschritten wird, eine pauschale Versteuerung dieses übersteigenden Betrages (Anzahl der Arbeitnehmer x 365,00 – Kosten Betriebsveranstaltung) zulässig sein kann.
Das BMF teilte mit, dass eine pauschale Versteuerung im Gesetz keine Deckung findet und, falls mit einer Überschreitung zu rechnen ist, für jede Veranstaltung und jeden einzelnen Arbeitnehmer Aufzeichnungen über die Teilnahme zu führen sind.
Angesichts der jüngsten Rechtsmeinung ist auf eine baldige Neuregelung zu hoffen, um keine überbordenden Ermittlungs- und Dokumentationspflichten auszulösen und einen vernünftigen abgabenrechtlichen Umgang zu gewährleisten.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin