13 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Sachbezug bei privater Fahrzeugnutzung (GmbH & Co KG) ?

Laut einem aktuellen VwGH-Erkenntnis kann die Abgabenbehörde nicht einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug unterstellen, wenn der Kommanditist einer KG, der auch Gesellschafter-GF der Komplementär-GmbH ist, einen von der KG geleasten PKW auch privat nutzt.  Wenn sich aus den schriftlichen Vereinbarungen mit der KG nicht entnehmen lässt, dass die Sachleistung eine weitere Geschäftsführungsvergütung sein soll und es auch keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass die GmbH ihrem Geschäftsführer aufgrund mündlicher oder konkludenter Dienstverträge einen Dienstwagen für Privatfahrten überlässt, kann kein Sachbezug unterstellt werden und stellt die Privatnutzung eine Entnahme aus der KG dar.

Tipp: Die Behörde hat den Sachverhalt genau zu ermitteln. Es besteht aber weiter eine Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen. Der Bescheid wurde vom VwGH deshalb aufgehoben, weil sich die Sachverhaltsannahme der Behörde nicht als Ergebnis einer schlüssigen Beweiswürdigung erwiesen hat.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin