17 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Aktuelle UFS-Entscheidung zur Spekulationsfrist:

Bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils an einer grundstücksverwaltenden Mitunternehmerschaft gilt auch hinsichtlich der „Grundstücksquote“ die kurze 1-jährige Spekulationsfrist für andere Wirtschaftsgüter. Die Zurechnungsvorschrift des § 24 Abs 1 lit e BAO bietet keine Grundlage dafür, die Veräußerung einer gesamthänderischen Beteiligung im Rahmen des § 30 Abs 1 Z 1 lit b EStG in eine anteilige Grundstücksveräußerung umzuqualifizieren.
PS: Weitere Informationen zum Auslaufen der Spekulationsfrist bei Liegenschaftsveräußerungen im Privatvermögen aufgrund des Sparpaketes 2012 gibt es nächste Woche.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin