Achtung – Sparpaket 2012:
Veräußerungen von Liegenschaften im Privatvermögen sollen ab 01.04.2012 dem KEST-Abzug unterliegen. Die Spekulationsfrist von 10 bzw. 15 Jahren soll gänzlich gestrichen werden.
Die Steuerbefreiungen für Hauptwohnsitz, selbst hergestellte Gebäude und Enteignungen sollen bestehen bleiben.
Bitte sprechen Sie sich DRINGEND mit Ihrem Steuerberater ab !! Er kann Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, dass die bisher eingetretenen Wertsteigerungen steuerfrei bleiben.