16 Feb 2012
by Daniela Muehlmann

Steuerliche Begünstigungen für Kinder (III)

Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes, z.B. Besuch einer auswärtigen Universität, gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes KEINE entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht.
Dafür steht ein Pauschalbetrag von EUR 110,00 / Monat ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes zu.  Der Pauschalbetrag steht auch während der Ferien zu, bei Beginn oder Ende des Studienjahres aber nur für die Monate der Ausbildung.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin