Immobilienbesteuerung neu ab 01.04.2012 – deutliche Entlastung für Betriebsgebäude !

Eine deutliche Steuerentlastung ist die Einbeziehung der Betriebsgebäude in den besonderen Steuersatz von 25%. Bis 31.03.2012 unterlagen die stillen Reserven von Betriebsgebäuden bis auf einige Ausnahmen den Tarifsteuersatz (Ausnahme bspw Hauptwohnsitzbefreiung, Hälfesteuersatz für bestimmte Veärußerungsgewinne).

Dieses Ergebnis ist bei Gebäuden deswegen unsystematsich, weil die Absetzung für Abnutzung von idR 2% bis 3 % jährlich, sowie Instandhaltungsaufwendungen sich zum Tarifsteuersatz ausgewirkt haben.
Unterschiede zum Privatbereich bestehen allerdings darin, dass die Einkünfte nicht pauschal zu ermitteln sind. Auch ein Inflationsabschlag bei älteren Betriebsgebäuden ist im Unterschied zum Privatbereich nicht zu berücksichtigen.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin