Gaststättenpauschalierungsverordnung vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben !

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Urteil vom 14.03.2012 die Gaststättenpauschalierungsverordnung als verfassungswidrig aufgehoben. Bis zum 31.12.2012 kann sie jedoch noch angewandt werden. Der Gerichtshof war sich bewusst, dass eine unterjährige Außerkraftsetzung zu steuerlichen Problemen führen kann. Damit wird dem Ministerium die Möglichkeit gegeben, eine verfassungskonforme Lösung für eine Pauschalierungsbestimmung im Gaststättenbereich zu finden, die nicht Betriebe unterschiedlicher Kostenstruktur und Profitabilität über einen Kamm schert.

Die Anwendung der Pauschalierung hat mE für viele Steuerpflichtige hohe Freibeträge nach sich gezogen. Auch im Bereich der Vorsteuer-Pauschalierung konnten so oftmals recht hohe Gutschriften lukriert werden.
Es bleibt nun abzuwarten, wie eine neue Pauschalierung aussehen wird und welche Optimierungsmöglichkeiten dadurch entstehen.

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater ! Stellen Sie eine Vergleichsrechnung an und nutzen Sie noch in diesem Jahr diese Pauschalierungsmöglichkeit. Verschieben Sie wenn möglich  hohe Betriebsausgaben (bspw Reparaturarbeiten) in das nächste Jahr.

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin