Sparpaket 2012: Verlängerung des Vorsteuerberichtigungszeitraumes geplant

Mit der geplanten Neuregelung soll der Zeitraum für die Berichtigung des Vorsteuerabzuges von 10 auf 20 Jahren verlängert werden. Bisher konnte die Liegenschaft nach 10 Jahren ohne Vorsteuerberichtigung umsatzsteuerfrei verkauft werden.

Die geplante Änderung ist auf Grundstücke anzuwenden, die der Unternehmer nach dem 31.03.2012 erstmals in seinem Unternehmen als Anlagevermögen verwendet oder nutzt, sowie auf Vermietungen mit einem Vertragsabschluss nach dem 31.03.2012. Es sind daher auch bereits angegangene Bauvorhaben von der Neuregelung betroffen.
Steuertipp an Vermieter:
Schließen Sie den Mietvertrag noch bis zum 31.03.2012 ab !

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Daniela Mühlmann,die Steuerberaterin